Geistiges Eigentum an genetischen Informationen
Das Spannungsfeld zwischen geistigen Eigentumsrechten und Wissens- sowie Technologietransfer beim Schutz genetischer Informationen
Zusammenfassung
Der deutsche Gesetzgeber bekam durch die EU-Richtlinie 98/44/EG den Auftrag die Patentierbarkeit genetischer Informationen zu gewährleisten. Neben rechtsethischen Fragen stellt sich mit Blick auf den deutschen Patentrechtsgrundsatz des »absoluten Stoffschutzes« insbesondere die Frage der Bestimmung eines angemessenen Schutzumfanges von »Gen-Patenten«.
Vor dem Hintergrund der völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Gestaltungsfreiräume bei der Umsetzung der Biopatentrichtlinie wird die aktuelle Gesetzgebung kritisch gewürdigt. Mit in die Betrachtung einbezogen werden ebenfalls die alternativen Schutzmechanismen des Gebrauchsmusters, des Betriebsgeheimnisses, des sui-generis-Schutzes von Datenbanken und des Sortenschutzes sowie deren jeweiliger Schutzumfang.
Die Arbeit setzt sich somit umfassend mit der aktuellen und zum Teil heftig geführten Diskussion um eine Einschränkung des Stoffschutzes bei Gen-Patenten auseinander und widmet sich auch anderen Schutzrechten, die für ein »Ausweichen« in Fragen kommen. Im Ergebnis plädiert der Autor für eine weitergehende Einschränkung des Stoffschutzes bei Patenten auf genetische Informationen.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 23–33 Einleitung 23–33
- 23–28 I. Einführung 23–28
- 207–207 IV. Würdigung 207–207
- 214–214 3. Würdigung 214–214
- 214–216 1. Schutzvoraussetzungen 214–216
- 216–217 2. Schutzumfang 216–217
- 218–218 4. Würdigung 218–218
- 218–221 V. Gesamtwürdigung 218–221
- 241–241 II. Würdigung 241–241
- 242–244 F. Gesamtwürdigung 242–244
- 245–265 Literaturverzeichnis 245–265