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Inobhutnahme minderjähriger Flüchtlinge bei Kontakterhalt mit den Eltern / B. Begrifflichkeiten
Inobhutnahme minderjähriger Flüchtlinge bei Kontakterhalt mit den Eltern / B. Begrifflichkeiten
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Titelei/Inhaltsverzeichnis
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1–4
A. Einleitung
1–4
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5–16
B. Begrifflichkeiten
5–16
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I. umF vs. umA
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1. minderjährig
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2. Ausländer
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3. Flüchtling
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4. unbegleitet
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5. Fazit
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II. Inobhutnahme
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17–28
C. Statistische Hintergrundinformationen
17–28
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I. Herkunftsländer
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II. Asylantragstellung
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III. Inobhutnahmen in Deutschland
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IV. Alter und Geschlecht der umF
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V. Gesundheitliche Verfassung der umF
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VI. Fazit
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29–32
D. Ablauf des Verfahrens der Inobhutnahme von umF
29–32
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33–74
E. Vorläufige Inobhutnahme gem. § 42a SGB VIII
33–74
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I. Zuständigkeit
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II. Erstscreening/Clearing
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1. Einschätzung nach § 42a Abs. 2 SGB VIII
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a) Gefährdung Kindeswohl durch Verteilungsverfahren
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b) Aufenthalt von verwandter Person im In- oder Ausland
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c) Gemeinsame Inobhutnahme mit Geschwistern oder anderen Minderjährigen
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d) Ausschluss der Verteilung wegen Gesundheitszustand
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2. Beteiligung Minderjähriger / Beiziehung Dolmetscher
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3. Möglichkeit der Benachrichtigung einer Vertrauensperson
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4. Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII
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a) Art der Feststellung
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aa) Einsicht Ausweispapiere
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bb) Qualifizierte Inaugenscheinnahme
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cc) Ärztliche Untersuchung
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aaa) Aufklärung
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bbb) Zustimmung zur Untersuchung
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ccc) Röntgen
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(1) Röntgenstrahlung zulässig
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(2) Röntgenstrahlung unzulässig
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(3) Eigene Ansicht
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dd) Ergebnis der Untersuchung
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b) Vorläufige Inobhutnahme bei ungeklärtem Alter zwingend?
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aa) Keine vorläufige Inobhutnahme bei ungeklärtem Alter
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bb) Vorläufige Inobhutnahme bei ungeklärtem Alter
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cc) Eigene Ansicht
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c) Bindungswirkung der Altersfeststellung
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5. Rechtliche Vertretung, § 42a Abs. 3 SGB VIII
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6. Vorläufige Unterbringung bei geeigneter Person
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7. Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG
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a) Eingriff in den Schutzbereich
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aa) Schutzbereich betroffen
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bb) Eingriff
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b) Rechtfertigung des Eingriffs
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aa) Schranke
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bb) Schranken-Schranke
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aaa) Geeignetheit
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bbb) Erforderlichkeit
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ccc) Angemessenheit
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III. Verteilungsanzeige durch Landesjugendamt
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IV. Entscheidung über Verteilung durch Bundesverwaltungsamt
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V. Zuweisung an geeignetes JA durch LJA des Aufnahmelandes
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VI. Übermittlung notwendiger Daten / Transfer zum Zuweisungsjugendamt
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75–264
F. Inobhutnahme gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII
75–264
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I. Erstkontakt / Aufklärung Sachverhalt
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II. Sorge um das Wohl
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III. Vertretung durch Jugendamt
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IV. Inobhutnahme als Verwaltungsakt
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V. Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
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1. Inobhutnahme ist eine Sozialleistung
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2. Inobhutnahme ist keine Sozialleistung
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3. Eigene Ansicht
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a) Argumente gegen die Ansicht von OVG HH, VG Göttingen und Tillmanns
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b) Argumente gegen die Ansicht von Kepert
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c) Argumente gegen die Ansicht von Trenczek
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d) Fazit
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4. Wirksamwerden bei Nichterreichbarkeit der Eltern
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a) Unmittelbare Ausführung bzw. Sofortvollzug
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b) Faktische Durchführung gem. § 42 SGB VIII
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c) Eigene Ansicht
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VI. Bestellung Vormund
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1. Erfordernis der Vormundschaftsbestellung
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2. Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte
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3. Anwendbares Recht
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4. Unverzügliche Anrufung Familiengericht
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5. Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge durch Familiengericht
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a) Minderjährig
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aa) Begrenzung der Amtsermittlungspflicht
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bb) Keine Begrenzung der Amtsermittlungspflicht
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cc) Eigene Ansicht
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b) Tatsächliches Ausübungshindernis bzgl. Sorgerecht
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aa) Unstreitige Ausgangssituation bzgl. Auslandsaufenthalt der Eltern
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bb) Hinderungsgründe
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aaa) Unbekannter Aufenthalt der Eltern
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bbb) Konkrete Anforderungen an Kontaktmöglichkeiten
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ccc) Instabile politische Verhältnisse
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ddd) Fehlende Reisemöglichkeit
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cc) Stellungnahme
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aaa) Aufgaben der elterlichen Sorge
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(1) Pflege und Erziehung
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(a) Ernährung und Bekleidung
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(b) Geistige, seelische, sittliche und körperliche Entwicklung und körperliche Pflege
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(c) Gesundheit
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(d) Fazit zu Pflege und Erziehung
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(2) Aufsicht
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(3) Aufenthaltsbestimmung
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(4) Ausbildung / Beruf
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(5) Einhaltung Schulpflicht
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(6) Herausgabe des Kindes
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(7) Umgang des Kindes
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(8) Vermögenssorge
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(9) Vertretung des Kindes
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(10) Einwilligung und Genehmigung
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(11) Zusammenfassung: Welche Aufgaben/Rechte können aus dem Ausland ausgeübt werden?
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bbb) Wesentlichkeit der Aufgaben der elterlichen Sorge
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dd) Fazit
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ee) Umfang der Kontaktpflicht der Sorgeberechtigten
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c) Dauer des Ausübungshindernisses
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aa) Keine endgültige Verhinderung
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bb) Endgültige Verhinderung reicht auch
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cc) Eigene Ansicht
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d) Umfang des Ausübungshindernisses
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aa) Unerheblich, bzgl. welcher Aufgaben Verhinderung besteht
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bb) Verhinderung nur bzgl. abgrenzbarer Teilbereiche
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cc) Eigene Ansicht
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6. Stärkere Einflussnahme durch Eltern im Ausland als durch deutschen Vormund
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7. Auswahl des Vormunds
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8. Aufhebung der Vormundschaft
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9. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
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VII. Alternativen zur Vormundschaftsbestellung
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1. Ergänzungspflegschaft
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a) Vorübergehende Verhinderung an Ausübung der gesamten elterlichen Sorge
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aa) Bestellung eines Pflegers
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bb) Bestellung eines Vormunds
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cc) Eigene Ansicht
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b) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bestellung
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aa) Zustellung an Eltern nur nötig, wenn Eltern Beteiligte des Verfahrens sind
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bb) Bestellung erst wirksam nach Zustellung der Entscheidung an Eltern
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cc) Eigene Ansicht
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c) Ergänzungspfleger / Mitvormund zur Vertretung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten
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aa) Bisheriger Meinungsstreit
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aaa) Bestellung eines Mitvormunds nicht möglich
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bbb) Bestellung eines Ergänzungspflegers möglich
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ccc) Bestellung eines Mitvormunds möglich
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ddd) Entscheidung des BGH
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eee) Gesetzliche Klärung durch Neuregelung in § 42 Abs. 2 S. 5 SGB VIII?
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fff) Reformvorhaben
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bb) Stellungnahme
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aaa) Vergleich zur Vermögensverwaltung
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bbb) Auslegung europäischer Regelungen
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(1) Art. 6 Dublin-III-Verordnung
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(2) Art. 25 RL 2013/32/EU
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(3) Art. 24 RL 2013/33/EU
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ccc) Fazit
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2. Übertragung von Aufgaben der elterl. Sorge auf eine Pflegeperson
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3. Beistand
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4. Rechtliche Betreuung
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5. Zusätzlicher Pfleger für Teilbereiche der elterlichen Sorge
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6. Sorgerechtsvollmachtserteilung zur Ausübung der elterlichen Sorge
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a) Sorgerechtsvollmacht zur Verhinderung des Ruhens bei umF möglich?
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aa) Sorgerechtsvollmachtserteilung bei umF möglich
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bb) Schwierigkeiten bei Sorgerechtsvollmachtserteilung
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cc) Eigene Ansicht
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b) Voraussetzungen für Sorgerechtsvollmacht
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aa) Vereinbarung
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aaa) Kooperation nicht erforderlich
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bbb) Kooperation erforderlich
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ccc) Eigene Ansicht
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bb) Form der Vollmacht
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cc) Widerruflichkeit
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dd) Echtheit der Vollmacht
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ee) Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner
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ff) Bevollmächtigter
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gg) Inhalt der Vollmacht
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c) Sonstiges zur Sorgerechtsvollmacht
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aa) Vergütung für Bevollmächtigte
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bb) Verzicht auf Sorgerecht
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cc) Möglichkeit der Beantragung von Hilfen zur Erziehung
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d) Fazit zur Sorgerechtsvollmachtserteilung
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7. Fazit – Geeignetste Variante
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VIII. Verletzung der Elternrechte aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG
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1. Eingriff in den Schutzbereich
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a) Schutzbereich betroffen
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aa) Sachlicher Schutzbereich
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bb) Persönlicher Schutzbereich
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aaa) Keine Geltung für sich im Ausland aufhaltende Eltern von umF
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bbb) Geltung für sich im Ausland aufhaltende Eltern von umF
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ccc) Eigene Ansicht
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b) Eingriff in den Schutzbereich
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2. Rechtfertigung des Eingriffs
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a) Schranke (das Grundrecht einschränkende Gesetz)
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aa) Erziehungspflicht der Eltern
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bb) Wächteramt des Staates
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cc) Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten des Kindes
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dd) Aufsicht des Staates über Schulwesen, Art. 7 Abs. 1 GG
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b) Schranken-Schranken (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
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aa) Geeignetheit
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bb) Erforderlichkeit
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cc) Angemessenheit
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IX. Verletzung des Rechts des Kindes von seinen Eltern erzogen zu werden gem. Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG
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X. Verletzung des Rechts auf Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG
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1. Schutzbereich betroffen
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2. Eingriff in den Schutzbereich
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3. Rechtfertigung des Eingriffs
Details
a) Schranke
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b) Schranken-Schranken
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XI. Clearingverfahren / Hilfeplanverfahren
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XII. Dauer der Inobhutnahme
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XIII. Beenden der Inobhutnahme
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1. Übergabe an Personensorge- oder Erziehungsberechtigte
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2. Entscheidung über Gewährung von Hilfen
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a) Ende der Inobhutnahme mit Beginn der Leistungsgewährung
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b) Ende der Inobhutnahme mit Entscheidung über Hilfegewährung
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c) Eigene Ansicht
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3. Entweichen des Minderjährigen
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a) Faktische Beendigung der Inobhutnahme durch Entweichen
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b) Beendigung bei Entweichen nur durch Verwaltungsakt
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c) Eigene Ansicht
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4. Kein Beenden auf Wunsch des Minderjährigen
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XIV. Anschlussversorgung / Unterbringung
Details
265–268
G. Zusammenfassung
265–268
Details
269–274
Abkürzungsverzeichnis
269–274
Details
275–284
Literaturverzeichnis
275–284
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Access
Inobhutnahme minderjähriger Flüchtlinge bei Kontakterhalt mit den Eltern , page 5 - 16
B. Begrifflichkeiten
Autoren
Anika Vitr
DOI
doi.org/10.5771/9783828876910-5
ISBN print: 978-3-8288-4621-0
ISBN online: 978-3-8288-7691-0
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