Zusammenfassung
Schulunterlagen sind eine sehr wichtige Quelle der Bildungs- und Ortsgeschichte. Neben Unterlagen aus schulischer Provenienz müssen daher auch Unterlagen der Schulträger und der Schulaufsichtsbehörden archiviert werden. Hierfür sind neben den kommunalen auch staatliche Archive zuständig. Zur Sicherung der noch vorhandenen Altunterlagen empfiehlt sich eine systematische Erfassung und Sichtung aller Schulen innerhalb des eigenen Archivsprengels. Im Vorfeld durchgeführte Recherchen zur Entwicklung des lokalen Schulwesens erleichtern dabei das Vorgehen. Die Bewertung von Schulunterlagen kann durch Bewertungsmodelle wesentlich vereinfacht werden. Durch eine gezielte Zusammenarbeit mit dem jeweils regional zuständigen staatlichen Archiv lässt sich zudem eine »Überlieferungsbildung im Verbund« erreichen. Am Beispiel des Kommunalarchivs Minden, das mit seinem Vorgehen seit Jahren gute Erfahrungen gemacht hat, zeigt Vinzenz Lübben praxisnah, wie die Archivierung von Schulunterlagen funktionieren kann.
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- 13–20 III. Erfassung 13–20
- 21–32 IV. Bewertung 21–32
- 33–36 V. Übernahme 33–36
- 47–58 IX. Nutzung 47–58
- 59–60 X. Resümee 59–60
- 73–150 Anlagen 73–150