Zusammenfassung
In der Debatte über gesetzliche Neuregelungen der Sterbehilfe, die in bestimmten Fällen mit dem Willen von Patienten Ärzten und Pflegepersonal erlaubt werden soll, vertreten vor allem Altertumswissenschaftler, Medizinethiker und Medizinhistoriker die Auffassung, dass in der Antike, vor allem in der frühen römischen Kaiserzeit, ärztliche (Selbst-)Tötungsassistenz keine Seltenheit war. Ein konkreter Beweis für die Gültigkeit dieser Hypothese steht aber noch aus. Steht zum Beispiel der Tod des Augustus in Zusammenhang mit ärztlicher Tötungsassistenz? Standen den Mördern der Kaisersöhne Germanicus und Drusus ärztliches Wissen und ärztliche Beihilfe zur Verfügung? War an der Ermordung des Kaisers Claudius tatsächlich ein Arzt beteiligt? Hat sich der Philosoph und Staatsmann Seneca von seinem Leibarzt Annaeus Statius die Adern öffnen und zum Zwecke der Selbsttötung den Schierlingsbecher reichen lassen? Holte Nero tatsächlich ärztlichen Rat ein, bevor er seinen Stiefbruder Britannicus kurz vor dessen 14. Geburtstag vergiften ließ?
Carsten F. G. Reinhardt analysiert zur Beantwortung dieser Frage 277 unnatürliche Todesfälle dieser Zeit sowie die soziokulturellen Rahmenbedingungen ärztlichen Handelns im römischen Kaiserreich. Anhand historischer Quellen und gestützt auf heutiges medizinisches Wissen ergründet der Autor, ob eine ärztliche Tötungsassistenz im Falle Senecas und anderer namentlich bekannter unnatürlicher Todesfälle des Untersuchungszeitraums nachweisbar ist.
- 477–484 Schlussbetrachtung 477–484
- 485–488 Verzeichnis der Quellen 485–488
- 489–520 Literaturverzeichnis 489–520
- 521–522 Danksagung 521–522