Grundlagen - SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Textausgabe mit praxisorientierter Einführung; Walhalla Rechtshilfen
Zusammenfassung
Diese Arbeitshilfe Grundlagen - SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe enthält den aktuellen Gesetzestext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), der Kostenbeitragsverordnung sowie des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KGG).
Die Einführung gibt einen fundierten Überblick zum Recht der Kinder- und Jugendhilfe:
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Grundbegriffe und Grundsätze
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Rechte und Ansprüche von Kindern, Jugendlichen, Eltern
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Leistungen und Angebote der Jugendhilfeträger
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Handlungsbefugnisse und Eingriffsmöglichkeiten bei Kindeswohlgefährdung
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Trägerlandschaft, Zuständigkeiten
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Kostenbeteiligung, Einkommensberücksichtigung
Zahlreiche Schaubilder veranschaulichen die rechtlichen Zusammenhänge.
Ideal geeignet, um sich in das Rechtsgebiet einzuarbeiten, für Aus- und Fortbildungen sowie zum schnellen Nachschlagen in der Praxis.
Schlagworte
Careleaver Erziehungsbeistandschaft Erziehungshilfe Förderung von Kindern Aufgaben der Jugendhilfe Beratung von Alleinerziehenden Beratung von Eltern Betreuungshelfer Heimerziehung Hilfen zur Erziehung Hilfeplan Inklusionslösung Inklusives SGB VIII Jugendamt Jugendarbeit Tagesmutter Sozialgesetzbuch Achtes Buch Pflegefamilie Krippe- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 7–8 Vorwort 7–8
- 9–10 Abkürzungen 9–10
- 117–184 5 Gesetzliche Grundlagen 117–184
2 Treffer gefunden
- „... Be-treuungshelferin bzw. der Betreuungshelfer (vgl. § 30 SGBVIII) sollenKinder und Jugendliche bei der Bewältigung von ...” „... . Erziehungsbeistandund Betreuungshelferin bzw. Betreuungshelfer als dauerhafte Be-zugspersonen auf Verhaltensänderungen ...” „... , beruht die Unterstützung durch eineBetreuungshelferin bzw. einen Betreuungshelfer auf einer Weisungdes ...”
- „... - und Jugendhilfe §§ 24a–295132 www.WALHALLA.de§30 Erziehungsbeistand, BetreuungshelferDer ...” „... Erziehungsberatung§29 Soziale Gruppenarbeit§30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer5 SGB VIII: Kinder- und ...” „... Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfersollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Be-wältigung von ...”