Zusammenfassung
<b>Betreuungsrechtsreform
Das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) löst ab 2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz ab und regelt künftig die Stellung, Aufgaben und Pflichten von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen sowie die öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften für ehrenamtliche und berufliche Betreuer; dies umfasst insbesondere die Registrierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte.
Die Arbeitshilfe <i>BtOG - Das neue Betreuungsorganisationsgesetz</i> macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen einzuarbeiten und so den Umstieg in das neue Recht gut vorzubereiten:
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Übersicht zu den Änderungen</li>
Kommentierung des neuen BtOG auf Basis der vorliegenden Gesetzesmaterialien</li>
Darstellung der Überleitungsvorschriften</li>
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Schlagworte
Betreuervorschlag Betreuungsbehörde Betreuungsrecht Betreuungsreform Betreuungsverein BtOG Ehrenamtliche Betreuer Registrierung Vergütung Betreuer- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 241–248 6. Übergangsvorschriften 241–248
- 249–250 Literaturverzeichnis 249–250
- 251–256 Stichwortverzeichnis 251–256