Rentenversicherungspflicht für Soloselbständige und Freiberufler?
Kriterien erkennen, Nachzahlungen vermeiden, richtig anmelden
Zusammenfassung
<b>Vermeiden Sie Ärger mit der Rentenversicherung!
Das Sozialgesetzbuch erklärt bestimmte Gruppen von Selbständigen als versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist oft zum Zeitpunkt der Existenzgründung oder zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit nicht bekannt und kann zu unangenehmer Post von der Deutschen Rentenversicherung führen.
Dieser Leitfaden <i>Rentenversicherungspflicht für Soloselbständige und Freiberufler?</i>
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erläutert, wer betroffen ist und welche Vorgaben für diese Freiberufler, Freelancer, Soloselbständige existieren,</li>
zeigt auf, wann Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit vorliegt und wie diese sinnvoll gestaltet werden können,</li>
gibt Tipps zum (nachträglichen) Anmelden und Vermeiden von Nachzahlungen.</li>
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Schlagworte
2 SGB VI Deutsche Rentenversicherung Dozent Existenzgründer Freelancer Gewerbetreibende Handwerker Hebammen Krankenpfleger Künsler Nebenberuf Pflichtrente Rentennachzahlung Scheinselbstständigkeit Selbstständig Tätige Sozialversicherungspflicht Versicherungsfreiheit Versicherungspflicht freiberufliche Lehrer gesetzliche Rentenversicherung- 145–150 11. Hilfe von Experten 145–150
- 151–160 Stichwortverzeichnis 151–160
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