Zusammenfassung
<b>Frei von Schulden – in nur drei Jahren!
Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erfahren. Seit 01.10.2020 können Sie in drei Jahren von Ihren Schulden befreit sein.
Schritt für Schritt erklärt der Ratgeber <i>Verbraucherinsolvenz: Erfolgreiche Schuldbefreiung</i> die richtige Vorgehensweise:
<ul>
Den außergerichtlichen Einigungsversuch ohne fremde Hilfe durchführen</li>
Verbraucherinsolvenzverfahren richtig einleiten</li>
Unseriöse Helfer erkennen</li>
Voraussetzungen für eine Verfahrenskostenstundung erfüllen</li>
Steuerschulden aufteilen</li>
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) richtig nutzen</li>
Möglichkeiten der vorzeitigen Restschuldbefreiung</li>
Alternative: Insolvenzplanverfahren – teurer, aber schneller</li>
Die aktuelle Pfändungstabelle</li>
</ul>
Schlagworte
Einigungsversuch Gläubiger Insolvenz P-Konto Pfändungsschutzkonto Restschuldbefreiung Sozialberatung Steuerschulden Stundung Verfahrenskosten- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 10–10 Abkürzungen 10–10
- 11–46 1. Wichtiges vorab 11–46
- 103–116 4. Insolvenzverfahren 103–116
- 117–120 5. Wohlverhaltensphase 117–120
- 133–136 8. Hilfreiche Adressen 133–136
- 169–176 10. Stichwortverzeichnis 169–176