Zusammenfassung
<b>Erstmalige kompakte Übersicht zum Wehrdisziplinarrecht
Welche Strafe droht bei Einbruch in die Kameradenehe? Darf sich ein Soldat außerhalb der Dienstzeit prügeln? Um wie viele Dienstgrade wird ein Unteroffizier bei unerlaubtem Fernbleiben degradiert?
<i>Wehrdisziplinarrecht in Fällen</i> stellt die rechtlichen Folgen von Disziplinarverstößen anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung übersichtlich dar.
Enthalten sind Entscheidungen aus den Bereichen:
<ul>
Alkohol</li>
Drogen</li>
Kameradschaft</li>
Politische Treuepflicht</li>
Sexuelle Belästigung</li>
Vermögensdelikte</li>
Waffen und Munition</li>
</ul>
<i>Wehrdisziplinarrecht in Fällen</i> ist speziell für Soldaten und Soldatinnen gedacht, um sich an den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu orientieren. Es bietet allen Betroffenen Einblicke im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes. Darüber hinaus ist es auch für weitere Verfahrensbeteiligte überfällig, da das Wehrdisziplinarrecht längst nicht mehr mit einem „Orchideenfach“ verglichen werden kann.
<i>Wehrdisziplinarrecht in Fällen</i> wird empfohlen vom Deutschen BundeswehrVerband.
Schlagworte
Beschwerden Bundesverwaltungsgericht Disziplinarrecht Soldatengesetz Truppendienstgericht Urteile WBO WDO Wehrrecht Zeitsoldaten Zeitsoldatinnen- 15–16 I. Alkohol 15–16
- 17–21 II. Aussagedelikte 17–21
- 22–23 III. Befehl 22–23
- 29–33 V. Drogen 29–33
- 38–42 VII. Grundgesetz 38–42
- 52–52 IX. Misshandlung 52–52
- 53–54 X. Nebentätigkeit 53–54
- 63–120 XII. Prozessuales 63–120
- 121–123 XIII. Schuldenmachen 121–123
- 124–135 XIV. Sittlichkeit 124–135
- 152–153 XVII. Ungehorsam 152–153
- 160–191 XX. Vermögensdelikte 160–191
- 192–203 XXI. Waffen/Munition 192–203
- 204–208 XXII. Wachdienst 204–208
- 209–210 XXIII. Wehrstrafgesetz 209–210