Krankenhausentlassung: Heil- und Hilfsmittelversorgung
Worauf bei der Anschlussversorgung zu achten ist
Zusammenfassung
Umfassendes Versorgungsmanagement
Seit 1. Oktober 2017 gilt das neue standardisierte Entlassmanagement, um Versorgungslücken nach einer stationären Behandlung zu schließen.
Dieser Ratgeber gibt einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen zum Rahmenvertrag Entlassmanagement, insbesondere welche Leistungen vom Krankenhausarzt verschrieben werden dürfen:
Wer ist an der Entlassplanung und nahtlosen Anschlussversorgung beteiligt?
Welche Maßnahmen können verordnet werden?
Was ist bei der Arzneimittel-, Hilfs- bzw. Heilmittelverordnung zu beachten?
Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auszustellen?
Welche Regeln zur Datenweiterleitung sind einzuhalten?
Welche organisatorischen Aspekte sind beim Entlassmanagement zu berücksichtigen?
Schnelle Hilfe für Projektleiter Entlassmanagement in Kliniken und Reha-Einrichtungen, Case-Manager, Mitarbeiter im Sozialdienst, Qualitäts- und Risikomanager, Mitarbeiter im Belegungsmanagement sowie der Betriebsleitung und für die Krankenhausärzte selbst.
Schlagworte
Anschlussversorgung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Entlassmanagement Heilmittel Hilfsmittel Krankenhausarzt Verschreibungsmöglichkeiten Rahmenvertrag Entlassmanagement Verordnung von Medikamenten Versorgungsmanagement Überleitungsversorgung- 123–124 7. Verwendete Literatur 123–124
- 125–128 8. Stichwortverzeichnis 125–128
4 Treffer gefunden
- „... Krankenhausbehandlung die Verordnung von Medi-kamenten erforderlich, hat das Krankenhaus dies dem Vertragsarzt über die ...” „... 44. Verordnungsmöglichkeiten4.1 Verordnung von Arzneimitteln ...” „... ........................................................................ 664.2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ................................. 664.3 Verordnung von ...”
- „... – Information an 50Krankengeldanspruch 68Krankenhausarzt – eingeschränktes Verordnungs-recht 44 ...” „... Kurzzeitpflege 48, 79, 99Leistungserbringer, Zusammen-arbeit mit 49Medikamente 47, 63Medikationsplan 58, 73 ...” „... Mehrfachbehinderungen 89Mehrkosten, Arzneimittel 65Mitgabe von Arzneimitteln 65Multidisziplinäre Zusammen-arbeit 99 ...”
- „... drei Wochen dauern. Da die Verordnung des Kranken-hausarztes ein „Verfallsdatum“ von einer Woche hat ...” „... Möglichkeit der Verordnung von Heilmitteln ist der Ge-setzgeber seinem Ziel, eine lückenlose ...” „... Verordnung von Heilmitteln ggfs. über einen Arzt-zu-Arzt Kontakt direkt zu informieren. Das ist insbesondere ...”
- „... ist. Bei der Verordnung von Arzneimitteln können Krankenhäuser eine Packung mit dem kleinsten ...” „... zuinformieren.Wortlaut von § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V: „6. Verordnung von Arznei-, Ver-band-, Heil- und Hilfsmitteln ...” „... dürfen für die Verordnung von Arzneimitteln nur solche elektronischen Programme nutzen, die mindestens ...”