Krankenhausentlassung: Heil- und Hilfsmittelversorgung
Worauf bei der Anschlussversorgung zu achten ist
Zusammenfassung
Umfassendes Versorgungsmanagement
Seit 1. Oktober 2017 gilt das neue standardisierte Entlassmanagement, um Versorgungslücken nach einer stationären Behandlung zu schließen.
Dieser Ratgeber gibt einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen zum Rahmenvertrag Entlassmanagement, insbesondere welche Leistungen vom Krankenhausarzt verschrieben werden dürfen:
Wer ist an der Entlassplanung und nahtlosen Anschlussversorgung beteiligt?
Welche Maßnahmen können verordnet werden?
Was ist bei der Arzneimittel-, Hilfs- bzw. Heilmittelverordnung zu beachten?
Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auszustellen?
Welche Regeln zur Datenweiterleitung sind einzuhalten?
Welche organisatorischen Aspekte sind beim Entlassmanagement zu berücksichtigen?
Schnelle Hilfe für Projektleiter Entlassmanagement in Kliniken und Reha-Einrichtungen, Case-Manager, Mitarbeiter im Sozialdienst, Qualitäts- und Risikomanager, Mitarbeiter im Belegungsmanagement sowie der Betriebsleitung und für die Krankenhausärzte selbst.
Schlagworte
Anschlussversorgung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Entlassmanagement Heilmittel Hilfsmittel Krankenhausarzt Verschreibungsmöglichkeiten Rahmenvertrag Entlassmanagement Verordnung von Medikamenten Versorgungsmanagement Überleitungsversorgung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 123–124 7. Verwendete Literatur 123–124
- 125–128 8. Stichwortverzeichnis 125–128