Zusammenfassung
Ihre Mitarbeiter sind dann mal weg?
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.Das Bundesurlaubsgesetz bestimmt die Mindestanzahl an Urlaubstagen.Für bestimmte Personengruppen (z.B. Jugendliche, Auszubildende, schwerbehinderte Menschen, Seeleute oder Heimarbeiter) existieren ergänzende Sondervorschriften. Daneben kann eine Freistellung von der Arbeitspflicht auch aus etlichen notwendig oder gewünscht sein, z.B. für ein Sabbatical, zur Pflege eines Angehörigen, zur Betreuung eines Kindes oder zur Weiterbildung.
Die richtige Urlaubsplanung und Urlaubsgewährung sind wichtig für reibungslose Abläufe im Betrieb. Der neue Fachratgeber Urlaubsrecht hilft, Streitigkeiten rund um das Thema Urlaub und Freistellung zu vermeiden:
Wie viele Urlaubstage stehen den Mitarbeitern zu?
Wie muss das Urlaubsentgelt berechnet werden?
Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Wann können Urlaubsansprüche verfallen?
Wann darf der Urlaub gekürzt werden?
Wann darf oder muss sonst von der Arbeitspflicht freigestellt werden?
Was gilt bei Eltern- und Pflegezeit?
Schlagworte
Bundesurlaubsgesetz Erholungsurlaub Freistellung- 309–314 9 Feiertage 309–314
- 315–320 10 Stichwortverzeichnis 315–320