Zusammenfassung
Recht und Technik müssen harmonisieren. Für die gesellschaftliche Akzeptanz automatisierter und autonomer Fahrzeuge ist es von wesentlicher Bedeutung, dass klare gesetzliche Schutzmechanismen bestehen, deren zentrale Aufgabe der Opferschutz ist.
Das Werk untersucht entlang des dreigliedrigen Haftungsgefüges, bestehend aus Fahrer, Halter und Hersteller, die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der einzelnen Akteure. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Rolle der Fahrzeughersteller, die durch die Automatisierung des Straßenverkehrs in Form von lernfähiger und vernetzter Software verstärkt in den Fokus rücken.
Die Abhandlung soll eine fundierte Einschätzung darüber liefern, inwieweit sich die Haftung der Beteiligten neu austariert und was dies konkret für die Reformbedürftigkeit des Haftungsrechts bedeutet.
Schlagworte
Automobil Autonomes Fahren Straßenverkehr Fahrzeughersteller Haftung für Software Automobilrecht Fahrzeugführer Fahrzeughalter- 224–247 Literaturverzeichnis 224–247
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- „... technologischer Wandel somit auf sämtliche Bevölkerungsschichten auswirkt. Andererseits ist gerade das Automobil ...” „... Technik so anschaulich erkennen wie das Automobil, vom ersten Benz PatentMotorwagen Nr. 157 bis zum ...” „... testenverkehrsmittelderdeutschen/.56 „Automobil“ setzt sich zusammen aus dem griechischen Wort „auto“ (selbst) und dem ...”
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- „... Infrastrukturen für die Verkehrswende im Automobilsektor, Berlin 2018 (zit. als Bratzel/Thömmes).Braunschmidt ...” „... Roadmap for Autonomous Vehicles: State Tort Liability, Automobile Insurance, and Federal Safety ...” „... ).Raith, Nina, Das vernetzte Automobil, Berlin 2019 (zit. als Raith).Ramge, Thomas, Mensch und Maschine ...”
- „... Einklang mit UNKaufrecht, das Software als „Ware“ qualifiziert.5503. Das Endprodukt AutomobilFür ...” „... eine Inanspruchnahme des Automobilherstellers aber nur auf das Inverkehrbringen des Gesamtproduktes ...” „... intelligentes Automobil übertragen werden.1. Software als SacheHierzulande wird die Frage der Sachqualität von ...”
- „... Halterhaftung aus § 7 StVG den Siegeszug des Automobils nicht im Geringsten aufgehalten.1153 Dasselbe gilt für ...” „... , also etwa die Automobilindustrie, adressieren.1167 Völlig zu Recht kann auch diese Regelung eine ...” „... Fortschritt der Technologie so weit wie möglich voranzutreiben, ist für die Automobilindustrie eine europaweit ...”
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