Zusammenfassung
Die Anwendung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung im SGB VIII und der sie ergänzenden Regelungen im SGB X bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. Der Deutsche Verein möchte mit dieser Veröffentlichung dazu beitragen, in diesem Bereich mehr Sicherheit zu schaffen und Auseinandersetzungen zwischen Jugendhilfeträgern zu vermeiden. Die Autorinnen und Autoren sind in ihrem beruflichen Alltag mit Fragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe befasst und gewährleisten deshalb einen hohen Praxisbezug.
Schlagworte
SGB X Verjährung Rechtsweg Amtsvormundschaft Leistungsverpflichtung Meldepflicht Kostenerstattung SGB VIII- 7–41 Einführung 7–41
- 44–44 § 86 SGB VIII 44–44
- 74–74 § 86a SGB VIII 74–74
- 80–80 § 86b SGB VIII 80–80
- 86–86 § 86c SGB VIII 86–86
- 94–94 § 86d SGB VIII 94–94
- 98–98 § 87 SGB VIII 98–98
- 103–103 § 87a SGB VIII 103–103
- 106–106 § 87b SGB VIII 106–106
- 119–119 § 87c SGB VIII 119–119
- 138–138 § 88 SGB VIII 138–138
- 144–144 § 88a SGB VIII 144–144
- 163–163 § 89 SGB VIII 163–163
- 170–170 § 89a SGB VIII 170–170
- 198–198 § 89b SGB VIII 198–198
- 204–204 § 89c SGB VIII 204–204
- 210–210 § 89d SGB VIII 210–210
- 232–232 § 89e SGB VIII 232–232
- 243–243 § 89f SGB VIII 243–243
- 262–262 § 89g SGB VIII 262–262
- 262–262 Landesrechtsvorbehalt 262–262
- 263–263 § 89h SGB VIII 263–263
- 263–263 Übergangsvorschrift 263–263
- 264–278 Vor §§ 102 ff. SGB X 264–278
- 279–279 § 102 SGB X 279–279
- 285–285 § 103 SGB X 285–285
- 290–290 § 104 SGB X 290–290
- 298–298 § 105 SGB X 298–298
- 305–305 § 106 SGB X 305–305
- 309–309 § 107 SGB X 309–309
- 309–312 Erfüllung 309–312
- 313–313 § 108 SGB X 313–313
- 317–317 § 109 SGB X 317–317
- 322–322 § 110 SGB X 322–322
- 322–325 Pauschalierung 322–325
- 326–326 § 111 SGB X 326–326
- 326–335 Ausschlussfrist 326–335
- 341–341 § 113 SGB X 341–341
- 341–348 Verjährung 341–348
- 349–352 § 114 SGB X Rechtsweg 349–352
- 353–355 Abkürzungsverzeichnis 353–355
- 356–358 Literaturverzeichnis 356–358
54 Treffer gefunden
- „... KostenerstattungKommentierung: Uwe Höhn 12 Ein Kostenerstattungsanspruch kann auch dann bestehen, wenn zwar die ...” „... 243 § 89f SGB VIII Umfang der KostenerstattungKommentierung: Uwe Höhn § 89f SGB ...” „... KostenerstattungKommentierung: Uwe Höhn 6 § 112 SGB X ihre Rechtsgrundlage (Näheres dazu s. Kommentierungen zu ...”
- „... , der zuvor zuständig war oder gewesen wäre. Die Kostenerstattungs-pficht bleibt bestehen, wenn die ...” „... kostenerstattungs-pfichtig, der ohne Anwendung des § 86 Abs. 6 örtlich zuständig gewor-den wäre. Erläuterungen: Gliederung 1 ...” „... Kostenerstattungs-anspruch nach § 89a Abs. 3 SGB VIII zusteht.20 Die Vorschrift setzt nach Auffassung des BVerwG jedoch ...”
- „... 163 § 89 SGB VIII Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen AufenthaltKommentierung: Susanne ...” „... Karimi § 89 SGB VIII Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen ...” „... Regelungsinhalt 2. Voraussetzungen für die Kostenerstattung nach § 89 SGB VIII 2.1 Örtliche Zuständigkeit nach den ...”
- „... VIII Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufger Leistungsverpfichtung (1) Kosten, die ein ...” „... Leis-tungsverpfichtung der §§ 86c und 86d SGB VIII an (siehe entsprechende 1 205 § 89c SGB VIII Kostenerstattung bei ...” „... dürfen sich nicht negativ für die Berechtigten auswirken. Die Pficht zur Kostenerstattung soll zum einen ...”
- „... dasjenige Bundesland kostenerstattungs-pfichtig ist, in dessen Bereich die Person geboren ist, bleibt hier ...” „... UMA-Kostenerstattung bei bundeslandübergreifendem Entweichen, vom 4. Dezember 2019; für einen Kostenerstattungsanspruch ...” „... damit gleichfalls der Kostener-stattungspficht. 8. Kostenerstattung nach § 89d Abs. 3 SGB VIII in der ...”
- „... ist der Jugendhilfeträger kostenerstattungs-pfichtig, in dessen Bereich die maßgebliche Person ihren ...” „... Kostenerstattungs-anspruch nach § 89b SGB VIII vor. § 89d SGB VIII setzt jedoch eine Jugendhilfemaßnahme für das ...” „... § 89b SGB VIII Kostenerstattung bei vorläufgen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1 ...”
- „... §§ 102 bis 114 SGB X sind darüber hinaus für Kostenerstattungs-ansprüche von oder gegen andere ...” „... Kostenerstattungsanspruch nach § 104 Abs. 1 SGB X nicht vor-aussetzt, dass der Berechtigte oder der die Kostenerstattung ...” „... nur noch im Rahmen des Kostenerstattungs-verfahrens geltend machen.47 Erst wenn die Leistung gewährt ...”
- „... SGB X keine Anwendung, da hier mit § 89c SGB VIII eine Sonderregelung für die Kostenerstattung bei ...” „... Jugendhilfeträger ein anderer Sozialleistungsträger gegenübersteht und bei der Kostener-stattung zwischen einem ...” „... Vorschrift vorläufg eine Sozialleistung er-bracht wurde. Ist dies der Fall, ist die Kostenerstattung nach ...”
- „... In § 110 Satz 1 SGB X wird zunächst ein Pauschalierungsgebot für die Kostenerstattung im Bereich der ...” „... Sozialleistungsträger normiert. Die in Satz 2 festgelegte Bagatellgrenze sieht eine Kostenerstattung nur vor, sofern ...” „... Kostenerstattung zwischen Sozial-leistungsträgern mit unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeit (z.B. für die ...”
- „... . 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB X). Zum Verhältnis der Kostenerstattungs-ansprüche nach §§ 102 bis 105 SGB X ...” „... Jugendhilfe seine Leistung auch bei Leistung des kostenerstattungs-pfichtigen Sozialleistungsträgers hätte ...” „... . Allgemeiner Regelungsinhalt 2. Anwendungsbereich und Rangfolge 3. Kostenerstattung bei verschiedenen ...”
- „... ent-hält nur § 89d Abs. 5 SGB VIII. Die Kostenerstattungspficht nach § 89d SGB VIII (Kostenerstattung bei ...” „... § 89e Abs. 1 SGB VIII wird aber dann klargestellt, dass die Kostenerstattung nach § 89e SGB VIII auch ...” „... ). Nicht in die Kostenerstattung nach § 89e SGB VIIII wurden die Fälle einbezogen, in denen sich die ...”
- „... erstattungsberechtigten Sozialleistungsträgers von der Kosten-erstattung ausgeschlossen sind; hierbei ist zwischen ...” „... erstattet werden. § 109 SGB X gilt grundsätzlich für die Kostenerstattung zwischen Sozial-leistungsträgern ...” „... mit unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeit (z.B. für die Kostenerstattung zwischen Jugend- und ...”
- „... Kostenerstattung B. Erläuterung zentraler Begriffe C. Datenschutz D. Entstehungsgeschichte und Weiterentwicklung ...” „... und Kostenerstattung Die §§ 86 ff. SGB VIII regeln die örtliche Zuständigkeit der Jugendhilfe-träger ...” „... und die §§ 89 ff. SGB VIII die Kostenerstattung der Jugendhilfeträ-ger untereinander. In Abgrenzung ...”
- „... nicht, ist daran zu messen, ob die Kostenerstattung dem materiellen Recht entspricht oder nicht. Der ...” „... Hilfeempfänger wirksam, ist die Kostenerstattung nicht „zu Un-recht“ erfolgt.9 Ein ähnliches Problem kann sich ...” „... ergeben, wenn eine Kostenerstattung für eine Leistung erfolgt ist, deren Gewährung auf Seiten des Sozial-2 ...”
- „... , der zuvor zuständig war oder gewesen wäre. Die Kostenerstattungs-pficht bleibt bestehen, wenn die ...” „... kostenerstattungs-pfichtig, der ohne Anwendung des § 86 Abs. 6 örtlich zuständig gewor-den wäre. Erläuterungen: Gliederung 1 ...” „... § 89a SGB VIII Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpfege (1) Kosten, die ein örtlicher Träger ...”
- „... . Allgemeiner Regelungsinhalt 2. Anwendungsbereich und Rangfolge 3. Kostenerstattung bei verschiedenen ...” „... Kommentierung zu § 106 SGB X (Rdnr. 5) wird verwiesen. 3. Kostenerstattung bei verschiedenen Leistungsempfängern ...” „... Leis-tungsträger hat oder hätte. Zu der Frage, ob über diese Sonderregelung hinaus Kostenerstattung auch bei ...”
- „... 243 § 89f SGB VIII Umfang der KostenerstattungKommentierung: Uwe Höhn § 89f SGB ...” „... VIII Umfang der Kostenerstattung (1) Die aufgewendeten Kosten sind zu erstatten, soweit die Erfüllung ...”
- „... K3 KommentareÖrtliche Zuständigkeitund Kostenerstattung in der Jugendhilfe – Ein Praxiskommentar ...” „... Dorette Nickel (Hrsg.) Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Jugendhilfe – Ein ...” „... bei der Anwendung der Vor-schriften über die örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung im SGB VIII ...”
- „... § 89b SGB VIII Kostenerstattung bei vorläufgen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1 ...” „... gehört. (3) Eine nach Absatz 1 oder 2 begründete Pficht zur Kostenerstattung bleibt bestehen, wenn und ...” „... Aufenthalt nach § 86 begründet wird. (2) Ist ein kostenerstattungspfichtiger örtlicher Träger nicht vorhanden ...”
- „... Fassung anzuwenden. Erläuterungen:Die Vorschrift bezieht sich ausschließlich auf die Kostenerstattung nach ...” „... . Juli 1998 gültigen Fassung und zwar sowohl die Vorschriften über die Kostenerstattung als auch über die ...” „... Bundesverwaltungs-amt bereits vor dem 1. Juli 1998 rechtswirksam eine Entscheidung über die Kostenerstattungspficht ...”
- „... Fassung anzuwenden. Erläuterungen:Die Vorschrift bezieht sich ausschließlich auf die Kostenerstattung nach ...” „... . Juli 1998 gültigen Fassung und zwar sowohl die Vorschriften über die Kostenerstattung als auch über die ...” „... Bundesverwaltungs-amt bereits vor dem 1. Juli 1998 rechtswirksam eine Entscheidung über die Kostenerstattungspficht ...”
- „... ,43 besteht für eine Inobhutnahme (vgl. § 88a Abs. 2 SGB VIII) ein Kostenerstattungs-anspruch gemäß ...” „... von Rechtshandlungen vor Bestellung eines Vor-munds/Pfegers 7. Hinweise zur Kostenerstattung 1 ...” „... Vigo, Örtliche Zuständigkeit und Kosten-erstattung bei Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige ...”
- „... alle Kostenerstattungen nach §§ 89 ff. SGB VIII, sowohl gegen einen örtlichen als auch einen ...” „... ausschließlich zur Kos-tenerstattung, nicht aber zur Leistung gegenüber dem Hilfeempfänger verpfichtet ist. Das ...” „... auf Kostenerstattung im BSHG und SGB VIII, NDV 2002, 7. 24 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010, 5 ...”
- „... Kostenerstattung 1. Allgemeines und Anwendungsbereich 1 Die örtliche Zuständigkeit für Inobhutnahmen gemäß § 42 ...” „... Zuweisungsentschei-dung erfolgt (s. die Kommentierung zu § 86 SGB VIII Rdnr. 65). 4. Hinweise zur Kostenerstattung Dem ...” „... Jugendamtes kann nach hiesiger Ansicht zur Kürzung bzw. zum Ausschluss der Kostenerstattung führen, da die ...”
- „... In § 110 Satz 1 SGB X wird zunächst ein Pauschalierungsgebot für die Kostenerstattung im Bereich der ...” „... Sozialleistungsträger normiert. Die in Satz 2 festgelegte Bagatellgrenze sieht eine Kostenerstattung nur vor, sofern ...” „... Kostenerstattung zwischen Sozial-leistungsträgern mit unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeit (z.B. für die ...”
- „... erbringen, was insbesondere für die Kostenerstattung von Bedeutung ist. Leistet er etwa in Unkenntnis des ...” „... diese Leistung und damit auch ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 89c SGB VIII (siehe Kommentierung ...” „... , den Fall zu über-nehmen, jedoch kann die Kostenerstattung nach § 89c SGB VIII wegen § 89f SGB VIII ...”
- „... . § 113 SGB X gilt grundsätzlich auch für alle Kostenerstattungen nach §§ 89 ff. SGB VIII. Hier gibt es ...” „... , dass der Sozialleistungsträger Kostener-stattung verlangt für eine an einen Dritten geleistete ...” „... Kostenerstattung, kommt es für den Beginn der Verjährungsfrist ebenfalls auf den Zeit-punkt der Kostenbelastung ...”
- „... Sozialleistungsträger nach Kenntnis seiner Verpfichtung, Kostenerstattung zu leisten, in dieser Höhe nicht mehr mit ...” „... zur Kosten-erstattung verpfichteten Sozialleistungsträger einen höheren Anspruch als gegen den ...” „... Kostenerstattungsanspruch nach §§ 102 bis 105 SGB X oder anderen vergleichbaren Vorschriften des Sozialge-setzbuchs3 besteht ...”
- „... Behinderung § 14 SGB IX einschlägig ist. Bezüglich der Kostenerstattung siehe Kommentierung § 89c und § 89f ...” „... Kos-tenerstattung nach § 89c Abs. 1 Satz 2 SGB VIII (s. die Kommentierung zu § 89c SGB VIII). In Ansehung des ...” „... zwischen zwei Jugend-hilfeträgern sind unzulässig und würden den Verlust des Kostenerstat-tungsanspruchs ...”
- „... 163 § 89 SGB VIII Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen AufenthaltKommentierung: Susanne ...” „... Karimi § 89 SGB VIII Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen ...” „... Regelungsinhalt 2. Voraussetzungen für die Kostenerstattung nach § 89 SGB VIII 2.1 Örtliche Zuständigkeit nach den ...”
- „... erstattungsberechtigten Sozialleistungsträgers von der Kosten-erstattung ausgeschlossen sind; hierbei ist zwischen ...” „... erstattet werden. § 109 SGB X gilt grundsätzlich für die Kostenerstattung zwischen Sozial-leistungsträgern ...” „... mit unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeit (z.B. für die Kostenerstattung zwischen Jugend- und ...”
- „... Kostenerstattung wurden von Andreas Jung und Anna Sitner verfasst, die Kommentierung zu § 86 Abs. 7 ...” „... : Asylsuchende Kinder und Ju-gendliche 12. Verfahrens- und Praxishinweise 13. Hinweise zur Kostenerstattung 1 ...” „... für die Kostenerstattung bei vorläufgen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendli-chen, auf die ...”
- „... Kostenerstattungs-ansprüchen nach §§ 89 ff. SGB VIII nicht verlangt werden können; diese Regelung geht unter Beachtung des ...” „... Kostenerstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X. Absatz 1 ist darüber hinaus auch auf Kostenerstattungsansprü-che ...” „... Rahmen der Kostenerstattung gemäß § 108 Abs. 1 SGB X jedoch nicht in natura, sondern in Geld zu erstatten ...”
- „... Regelungsinhalt § 103 SGB X regelt die Kostenerstattung für die Fälle, in denen ein Leis- 1 tungsträger ...” „... Kommentierung zu § 111 SGB X verwiesen. Für die Verjährung von Ansprüchen auf Kostenerstattung nach § 103 18 ...” „... wegfällt. Der Anspruch des kostenerstattungsberechtigten Leistungsträgers entsteht durch ein nachträgliches ...”
- „... entstehen, die nach § 109 SGB X nicht erstattet werden, spielen Kostenerstattungs-ansprüche im Zusammenhang ...” „... Mitwirkungspficht erfährt. Eine Kostenerstattung (s. 8.) kommt ebenfalls nicht in Betracht, da es sich fast ...” „... Justizvollzugsanstalt richtet. Im Falle eines jungen Volljährigen besteht allerdings kein Kostenerstattungsan-spruch ...”
- „... Jugendhilfeträgers im Bereich der Kostenerstattung1 auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, etwa auf die ...” „... . Kostenerstattungspfichten des überörtlichen Trägers gemäß §§ 89, 89b Abs. 2, 89c Abs. 3, 89e Abs. 2 SGB VIII und des Landes ...”
- „... Jugendhilfeträgers im Bereich der Kostenerstattung1 auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, etwa auf die ...” „... . Kostenerstattungspfichten des überörtlichen Trägers gemäß §§ 89, 89b Abs. 2, 89c Abs. 3, 89e Abs. 2 SGB VIII und des Landes ...”
- „... Regelungsinhalt § 103 SGB X regelt die Kostenerstattung für die Fälle, in denen ein Leis- 1 tungsträger ...” „... wegfällt. Der Anspruch des kostenerstattungsberechtigten Leistungsträgers entsteht durch ein nachträgliches ...”
- „... VIII Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufger Leistungsverpfichtung (1) Kosten, die ein ...” „... , mindestens je-doch 50 Euro, zu erstatten. (3) Ist ein kostenerstattungspfichtiger örtlicher Träger nicht ...” „... Erstattungsvorschriften 1. Allgemeiner Regelungsinhalt Die Kostenerstattungsregelung des § 89c SGB VIII knüpft an die ...”
- „... § 89d SGB VIII Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise (1) Kosten, die ein ...” „... ) Kostenerstattungsansprüche nach den Absätzen 1 bis 3 gehen An-sprüchen nach den §§ 89 bis 89c und § 89e vor. § 89d Abs. 3 SGB ...”
- „... erforderlich, da es sich bei Kostenerstattungen nicht um Verwaltungsakte handelt. Zulässige Klageart ist daher ...” „... . Verwaltungsgerichtsbarkeit 5. Finanzgerichtsbarkeit 6. Rechtsweg in Kostenerstattungsfällen nach § 102 SGB X 7. Rechtsweg in ...” „... Kostenerstattungsfällen nach §§ 103 bis 105 SGB X 8. Rechtsweg bei Rückerstattungen nach § 112 SGB X 9 ...”
- „... SGB X bewusst davon Abstand genommen, einen entsprechenden Vorrang der Kostenerstat-tung einzuführen. 4 ...” „... Regelungsinhalt Oft reichen die Leistungen des Kostenerstattungspfichtigen wegen der 1 Begrenzung der Höhe der ...” „... .). Vorrangig vor allen anderen Kostenerstattungsansprüchen ist der An-spruch eines vorläufg leistenden ...”
- „... . Allgemeiner Regelungsinhalt 2. Anwendungsbereich und Rangfolge 3. Kostenerstattung bei verschiedenen ...”
- „... Kostenerstattung 1. Allgemeines und Anwendungsbereich 1 Die örtliche Zuständigkeit für Inobhutnahmen gemäß § 42 ...”
- „... Kostenerstattung wurden von Andreas Jung und Anna Sitner verfasst, die Kommentierung zu § 86 Abs. 7 ...”
- „... Die Anwendung der Vorschrif-ten über die örtliche Zuständig-keit und Kostenerstattung imSGB VIII und ...”
- „... . 10 Eine Kostenerstattung für die Übernahme der Amtsvormundschaft unter dem Gesichts-punkt des ...”
- „... verzieht, besteht die Kostenerstattungspficht nach § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII fort, wenn die örtliche ...”
- „... . Kostenerstattungsansprüche ...”
- „... . Bestand in einem solchen Fall bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ein Kostenerstattungsan-spruch ...”
- „... ) Ist ein kostenerstattungspfichtiger örtlicher Träger nicht vorhanden, so sind die Kosten von dem ...”
- „... Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 auf Kos-tenerstattungsansprüche von Jugendhilfeträgern 5. Beginn und Lauf ...”
- „... Satzes 2 auf Kostener-stattungsansprüche von Jugendhilfeträgern 6.2 Fristbeginn bei wiederkehrenden bzw ...”
- „... Regelungsinhalt Oft reichen die Leistungen des Kostenerstattungspfichtigen wegen der 1 Begrenzung der Höhe der ...”