De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil II
De restitutione. Über die Restitution
Zusammenfassung
Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral.