Prolegomena zu den spätantiken Konstitutionen
Nebst einer Analyse der erbrechtlichen und verwandten Sanktionen gegen Heterodoxe
Zusammenfassung
Forscher zum »Codex Theodosianus«, einer Exzerptensammlung römischer Kaisergesetze, machen zwangsläufig Annahmen: Wie sehr wurde beim Exzerpierungsprozess modifiziert? Darf man davon ausgehen, dass die meisten jeweils einschlägigen Gesetze dargeboten sind? Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl? Galten Gesetze nur für den Reichsteil des erlassenden Kaisers? Oder gar nur für den Amtsbereich des Empfängers? Riedlberger prüft eine neuartige, umfassende und vor allem in sich konsistente Vision der spätantiken Gesetzgebung anhand eines Exempels – der ungewöhnlichen erbrechtlichen Sanktionen – durch. Denn die formulierten Prinzipien müssen den praktischen Test aushalten; umgekehrt kann eine Besprechung von CTh-Fragmenten ohne Grundlegung schnell zu Missverständnissen und Anachronismen führen.
Schlagworte
Reichsteilung Spätantike Gesetzessammlung Theodosius II. Valentinian III erbrechtliche Sanktionen erbrechtlichen Sanktionen römische Kaisergesetze römisches Recht Ost- und Westkaisertum Rechtsgeschichte Imperium Romanum CTh Codex Theodosianus Erbrecht Heterodoxie- 13–18 Hinführung 13–18
- 253–408 II Der Hintergrund 253–408
- 409–494 III Manichäer 409–494
- 495–608 IV Donatisten 495–608
- 609–684 V Eunomianer 609–684
- 685–764 VI Apostaten 685–764
- 811–816 Ergebnisse 811–816
- 817–898 Nachschlageteil 817–898