De legibus ac Deo legislatore. Liber primus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Erstes Buch
De lege in communi eiusque natura, causis et effectibus. Über das Gesetz im Allgemeinen, seine Natur, seine Ursachen und Wirkungen
Zusammenfassung
Warum brauchen Gesellschaften Gesetze und durch welche Autorität werden sie legitimiert? Im ersten Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwirft Francisco Suárez seinen Begriff des Gesetzes überhaupt (»lex in commune« / »natura legis«) sowie sein Konzept von Gesetzesgeltung und rechtlicher Verbindlichkeit – und behauptet damit den Superioritätsanspruch der Theologie gegenüber der Philosophie in Fragen der praktischen Vernunft. Dabei gelingt Suárez die kritische Überarbeitung der »lex«-Theorien Thomas’ von Aquin und Duns Scotus’ und damit eine spezifische Vermittlung von Intellektualismus und Voluntarismus. Das für das gesamte Traktat konstitutive Buch I dokumentiert eine genuin eigenständige Konzeption von Rechtstheologie, deren Rezeption und Kritik die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte, und wird erstmals mitsamt einer vollständigen deutschen Übersetzung und ausführlichen Einleitung zugänglich gemacht.
Schlagworte
Rechtstheologie Rechtstheorie Rechtswissenschaften Schule von Salamanca Staatsrecht Súarez Theologie politische Theorie Mittelalter Naturrecht Rechtsgeschichte Politische Philosophie 17. Jahrhundert Francisco Súarez Frühe Neuzeit Gesetzgebung Gesetz- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- XI–XXXVIII I. Einleitung: »Lex est commune praeceptum, iustum ac stabile, sufficienter promulgatum« XI–XXXVIII
- 1–1 Text 1–1