De legibus ac Deo legislatore. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber
Liber secundus: De lege aeterna et naturali, ac iure gentium. Zweites Buch: Das ewige Gesetz, das natürliche Gesetz und das Völkerrecht
Zusammenfassung
Im zweiten Buch seiner rechtstheologischen Summe, ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612, entwickelt Francisco Suárez (1548–1617) seine Konzeption des ewigen Gesetzes, des Naturrechts und des Völkerrechts. Dabei gelingt Suárez die kritische Überarbeitung der lex aeterna-Theorien von Augustinus und Thomas von Aquin und damit eine Weiterentwicklung mittelalterlicher Rechtstheologie. Er formuliert darüber hinaus für die im 17. Jahrhundert mit Hugo Grotius und Thomas Hobbes aufbrechenden und bis zu Christian Wolff kontrovers ausgetragenen Naturrechts- und Völkerrechtsdebatten genuin eigenständige Konzeptionen, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie bis ins 18. Jahrhundert befördern.
Schlagworte
Rechtstheologie Rechtswissenschaften Religionsphilosophie Schule von Salamanca Staatsrecht Suárez, Francisco Thomas Hobbes Völkerrecht Mittelalter Naturrecht Rechtsgeschichte Politikwissenschaft Praktische Metaphysik Politische Philosophie 17. Jahrhundert Frühe Neuzeit- 1–1 Text 1–1