Klimaklagen gegen Private als Regulierungsinstrument
Erweiterte und aktualisierte Fassung des Vortrags, den der Verfasser am 16. Mai 2023 vor der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V. gehalten hat
Zusammenfassung
Lässt sich der Klimawandel durch privatrechtliche Klagen von Umweltschutzverbänden stoppen? Können etwa Autohersteller dazu gezwungen werden, keine Verbrennungsmotoren mehr zu produzieren, obwohl dies gesetzlich noch zugelassen ist? Alexander Hellgardt zeigt, dass solche regulatorischen Klimaklagen nach derzeitigem Recht wenig Aussicht auf Erfolg haben. Auch bei Unterlassungsklagen muss gezeigt werden, dass eine kausale Rechtsverletzung gerade durch das beklagte Unternehmen droht. Dies ist praktisch nur selten möglich. Die Rechtsprechung könnte aber von Verfassungs wegen gezwungen sein, diese hohen Hürden abzusenken und einen effektiven Klimaschutz zu ermöglichen, wenn Deutschland zukünftig seine Klimaschutzziele erheblich verfehlen sollte.
Abstract
Can climate change be stopped by private lawsuits brought by environmental protection associations? Can, for example, car manufacturers be forced to stop producing combustion engines, even though this is still permitted by law? Alexander Hellgardt shows that such regulatory climate litigation has little chance of success under current German law. Even in the case of injunctions, it must be shown that there is a threat of a causal infringement by the defendant company. In practice, this can rarely be proved. However, the courts could be forced by the constitution to lower these high hurdles and enable effective climate protection if Germany were to fall significantly short of its climate protection targets in the future.