Die Zurechnung von Wissen im Aufsichtsrat
Eine Untersuchung im nationalen und insiderrechtlichen Kontext mit Fokus auf der Ad-hoc-Publizität
Zusammenfassung
Die Frage nach der Zurechnung von Wissen im Aufsichtsrat gewinnt mit der zunehmenden Bedeutung des Organs immer mehr an Wichtigkeit. Dabei ist zu differenzieren zwischen der Wissenszurechnung im nationalen Gesellschaftsrecht und im unionsrechtlichen Insiderrecht. Die Zurechnung von Aufsichtsratswissen im Kontext des Art. 17 MAR führt außerdem zu der Frage, ob dem Aufsichtsrat nicht eine eigene Bekanntgabezuständigkeit im Rahmen seiner originären Kompetenzen zuzusprechen ist. Die Beantwortung dieser Fragen strebt die Arbeit durch eine umfassende Untersuchung des Umgangs mit dem Wissen eines modernen Aufsichtsrates an. Dabei wird der Versuch unternommen, aus Art. 17 Abs. 1 S. 1 MAR eine Kompetenz des Aufsichtsrates zur Bekanntgabe der Informationen herzuleiten.
Abstract
The question of the attribution of knowledge of the supervisory board is becoming increasingly important with the growing importance of this body. A distinction must be drawn between the attribution of knowledge under national company law and under EU insider trading law. The attribution of knowledge of the supervisory board in the context of Art. 17 MAR also leads to the question of whether the supervisory board should not be granted its own responsibility for disclosure within the scope of its original competences. The thesis aims to answer these questions by comprehensively examining how knowledge of a modern supervisory board is handled. An attempt is made to derive an authorisation of the supervisory board to disclose the information from Art. 17 para. 1 sentence 1 MAR..
Schlagworte
Aufsichtsrat Bekanntgabezuständigkeit Insiderwissen Organadäquanz Wissensnorm Wissenszurechnung- 23–30 § 1 Einleitung 23–30
- 31–110 Teil 1: Grundlagen 31–110
- 439–452 Teil 5: Schluss 439–452
- 453–480 Literaturverzeichnis 453–480