Flüchtlingskrise, Migrationskrise, Europakrise?
Die Auswirkungen der Flüchtlingskrise auf die europäischen Gesellschaften
Zusammenfassung
Der Gegenstand der 2. Saarbrücker Europa-Konferenz war nicht nur aktuell, sondern auch brisant. Denn die Fluchtbewegungen der vergangenen Jahre haben unsere Idee von Europa aus verschiedenen Gründen und Perspektiven auf den Prüfstand gestellt und zahlreiche Fragen aufgeworfen: Wozu verpflichten die gemeinsamen europäischen Werte? Gehört nicht das Asylrecht zu dem grundrechtlichen Kanon und daher zu den Grundeinstellungen, die unsere Identität als Europäerinnen und Europäer bilden? Inwiefern sind Sorgen um eine Überlastung der Sozialsysteme berechtigt? Sind die Geflüchteten eine Chance für die Gesellschaften angesichts der demographischen Prognosen? Wie gehen wir mit dem Teil der Bevölkerungen Europas um, die auf die Migrationswelle mit der Wahl rechtspopulistischer Parteien antworten? Was bedeutet Integration und wie kann, wie sollte sie gesteuert werden? Wie wird Europa durch die große Anzahl an Geflüchteten verändert? Inwieweit herrscht über die Notwendigkeit dieser Veränderungen Einigkeit? Inwieweit wird über solche aktuellen und zukünftigen Veränderungen reflektiert? Wie verändern sich umgekehrt die Geflüchteten dadurch, dass sie in Europa leben? Wie antwortet Europa auf die Krisen in der Welt, die die Fluchtbewegungen verursachen – Ursachenbekämpfung dort, um Perspektiven in den Herkunftsländern zu schaffen, oder Unterstützung des ‚Absaugens‘ von jungen Männern und Frauen als billige Arbeitskräfte aus Afrika zugunsten der europäischen Wirtschaft? Alle diese Fragen, womit die Problematik nur im Ansatz dargestellt wird, können auf verschiedenen Ebenen analysiert und beantwortet werden. Die erste ist die juristische. Ausgehend von der banalen Feststellung, dass Asylrecht nicht mit Migrationswünschen bzw. -bedarf vermischt werden darf, wäre zuerst zu klären, wie Asylrecht im internationalen Recht, im EU-Recht und im Recht der Nationalstaaten geregelt ist. Dann muss auch das Verhältnis zwischen diesen Regelungen zueinander untersucht werden, vor allem, wenn EU-Recht und Nationalregelungen Unterschiedliches besagen. Weitere Forschungsdesiderata betreffen die rechtshistorische Perspektive auf diesen Normenkomplex, ergänzt durch einen Rechtsvergleich zum Beispiel auch zwischen größeren Einwanderungsländern außerhalb Europas (USA, Australien …). Die Klärung dieser juristischen Fragen des Asylrechts ist aber nur ein Teil der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Hinzu gesellen sich gesellschaftliche und wirtschaftliche Dynamiken in den aufnehmenden Gesellschaften, die wissenschaftlich begleitet werden sollten.
Schlagworte
Flüchtlinge Migration Europa Entwicklungspolitik Asylrecht Flucht Fluchtursachen Sozialsysteme- VII–X Vorwort VII–X
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