Zusammenfassung
Die Untersuchung stellt am Beispiel der staatlichen Parteienfinanzierung, der Finanzierung der Bundestagsfraktionen, der Mitarbeiter:innen von Bundestagsabgeordneten und der politischen Stiftungen dar, dass die staatliche Politikfinanzierung unter strukturellen verfassungsrechtlichen Defiziten leidet. Nicht nur weckt der steigende Finanzierungsumfang Bedenken, sondern es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die verfassungsrechtlich notwendigen Begrenzungen der staatlichen Parteienfinanzierung ihre Wirkung nicht entfalten können, da den Parteien über andere Säulen der Politikfinanzierung staatliche Mittel zugutekommen. In der Folge erscheint das Politikfinanzierungssystem in seiner Gesamtheit gefährdet, ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erleiden.
Abstract
Using the example of state party financing, the financing of parliamentary groups, the employees of members of the Bundestag and political foundations, the study shows that state political financing suffers from structural constitutional deficits. Not only does the increasing level of funding raise concerns, but there are also indications that the constitutionally required limits on state party funding are unable to take effect, as the parties receive state funds via other pillars of political funding. As a result, the political financing system as a whole appears to be at risk of suffering a structural implementation deficit.
Schlagworte
Bundestagsfraktionen Bundestag factions constitutional deficit Finanzierung Finanzierungsumfang constitutional law Mitarbeiter:innen von Bundestagsabgeordneten funding scope Politikfinanzierung legal studies Politikwissenschaft overfinancing politische Parteien political financing political foundations politische Stiftungen political parties Rechtswissenschaft staatliche Parteienfinanzierung political science staff of Bundestag members strukturelles Vollzugsdefizit Überfinanzierung state party financing Verfassungsrecht structural enforcement deficit verfassungsrechtliches Defizit- 477–496 Literaturverzeichnis 477–496
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