Der Substanztest bei ausländischen Kapitalgesellschaften nach der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung
Eine kritische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Grundfreiheiten
Zusammenfassung
Das als Hinzurechnungsbesteuerung bezeichnete Rechtsinstrument, welches eine „Steuerflucht“ ins niedrig besteuerte Ausland zu unterbinden bezweckt, wurde seitens Deutschlands im Jahr 1972 in §§ 7 ff. AStG implementiert. Über 50 Jahre später steht die Hinzurechnungsbesteuerung wieder im Fokus der Betrachtung. Durch das ATADUmsG vom 25.6.2021 wurden partiell wesentliche Änderungen im Hinzurechnungsbesteuerungsregime vorgenommen. Eine dieser Änderungen verkörpert die Modifikation der Anforderungen an den sog. Substanztest. Es ist zu prüfen, ob die durch das ATADUmsG transformierten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar sind, da sich auch europäisches Sekundärrecht (ATAD) an europäischem Primärrecht (EU-Grundfreiheiten) messen lassen muss.
Abstract
It was only in June 2021 that the last remaining pieces of the ATAD were transposed into German tax law (German ATAD Implementation Act – “ATADUmsG”). An essential part of the German ATAD Implementation Act is the amendment of the national CFC rules. The reform of the national CFC rules involves changes in the substance-based carve-out. The study examines the compatibility of the revised German CFC legislation with EU fundamental freedoms.
Schlagworte
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Betriebswirtschaftslehre Europarecht Kapitalverkehrsfreiheit Niederlassungsfreiheit Unionsrecht Unternehmensbesteuerung Steuerrecht der Europäischen Union Steuerrecht europäische Grundfreiheiten Substanztest Hinzurechnungsbesteuerung Außensteuergesetz- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
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