Jump to content
Der Fall Kristina Hänel / Schwangerschaftsabbruch im liberalen Rechtsstaat
Der Fall Kristina Hänel / Schwangerschaftsabbruch im liberalen Rechtsstaat
Contents
Chapter
Expand
|
Collapse
Authors
Page
1–6
Titelei/Inhaltsverzeichnis
1–6
Details
7–10
Einleitung: Der Fall Kristina Hänel und seine Folgen
Jessica Hamed, Jörg Scheinfeld
Jessica Hamed, Jörg Scheinfeld
7–10
Details
11–24
Eine kurze Geschichte der Debatte über den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
Kristina Hänel
Kristina Hänel
11–24
Details
Abtreibung in der Weimarer Republik und unter der Nazidiktatur
Schwangerschaftsabbruch in der Nachkriegszeit bis in die 1990er Jahre
Das neue Jahrtausend und der Angriff der Lebensschützer
§ 219a vor Gericht
Vom Ende des § 219a und dem Neubeginn der Debatte zu § 218
25–32
Strafprozess wegen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch in Gießen – Der Paragraph 219a StGB ist verfassungswidrig
Jacqueline Neumann
Jacqueline Neumann
25–32
Details
Inhalt der Rechtsnorm
Kriminalisierung des Vorfelds einer rechtmäßigen Haupttat
Woher stammt der Tatbestand des „Werbeverbots“?
Informationsrecht
Der Staat muss einen Regelungsrahmen bereitstellen
Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Norm unumgänglich
Abschließender Kommentar
33–54
Antrag auf Vorlage zum Bundesverfassungsgericht gegenüber dem Landgericht Gießen
Karlheinz Merkel
Karlheinz Merkel
33–54
Details
A.
B.
I. Das angefochtene Urteil
II. Verfassungsrechtliche Prüfung
1. Vorbemerkung
2. Schutzgut und Zweck des § 219a StGB
a) Gesetzeskonzeption der §§ 218 ff. StGB
b) § 219a StGB hat zwei Schutzgüter
c) Zur Auslegung von § 219a StGB: Werbung und Vorfeldkriminalisierung
3. Grundrechtseingriffe
a) Kommunikationsfreiheiten: Art. 5 GG
aa) Schutzgut
bb) Eingriff in das Schutzgut - Rechtfertigung?
b) Berufsfreiheit Art. 12 GG
aa) Eingriff in den Schutzbereich
bb) Unverhältnismäßiger Eingriff
III. Ergebnis
55–116
Verfassungsbeschwerde gegen § 219a StGB
Reinhard Merkel, Ali Norouzi
Reinhard Merkel, Ali Norouzi
55–116
Details
A. Vorbemerkung
B. Sachverhalt
I. § 219a StGB
II. Strafbares Verhalten und Verfahrensgang
1. Verhalten der Beschwerdeführerin
2. Verfahrensgang bis zur ersten Revisionsentscheidung
3. Verfahrensgang bis zur zweiten Revisionsentscheidung
a) Die zweite Berufungshauptverhandlung wurde von der zuständigen 4. kleinen Strafkammer des Landgerichts Gießen für den 12. Dezember 2019 terminiert.
C. Zulässigkeit
I. Beschwerdebefugnis
II. Beschwerdegegenstand
1. Keine Tenorbeschwer
2. „Bindungswirkungsbeschwer“
III. Formelle und materielle Rechtswegerschöpfung
IV. Frist
D. Verletzung von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG
I. Eingriff in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit
II. Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs
1. Legitime Zwecke der Verbotsnorm des § 219a Abs. 1 StGB
a) Konkrete Schutzziele
b) Fehlen der Unterscheidung zwischen rechtmäßigen und tatbestandslosen Schwangerschaftsabbrüchen in § 219a Abs. 1 StGB
aa) Grundlage rechtmäßiger Abbrüche: gravierende Notstandsgefahr
bb) Gesetzlicher Nachrang des ungeborenen Lebens in Fällen des § 218a Abs. 2 und 3 StGB
cc) Bedeutung für Schutzzwecke des § 219a StGB
c) Ergebnis: Konkretisierung der Schutzzwecke
2. „Geeignetheit“ der Strafdrohung gegen Auskünfte über gerechtfertigte Schwangerschaftsabbrüche?
a) Keine (abstrakte) Gefährdung ungeborenen Lebens durch Auskünfte über rechtmäßige Abbrüche
aa) Schutzzweck ungeborenes Leben: Unmöglichkeit einer Gefährdung bei gegebener Erlaubnis zur Verletzung
bb) Integrität des gesellschaftlichen „Diskursklimas“: berührt von Informationen über rechtmäßige Abbrüche?
cc) „Trivialisierung“ von Abbrüchen bei Auskünften über deren rechtmäßige Formen?
dd) Fehlende Plausibilisierung des Gefährdungszusammenhangs seitens des Gesetzgebers
b) Zwischenergebnis
3. „Geeignetheit“ der Strafdrohung gegen Auskünfte über tatbestandslose Schwangerschaftsabbrüche?
a) „Normalisierung“ und „Kommerzialisierung“? Begriffliche Präzisierungen
aa) „Kommerzialisierung“? Allenfalls durch „Werbung“ im engeren Sinn, nicht durch sachliche Aufklärung
bb) „Normalisierung“ in der öffentlichen Wahrnehmung?
b) Keine plausiblen Argumente für Gefahr einer „Kommerzialisierung“ oder „Normalisierung“
aa) Keine Identität jeder Sachinformation mit „Werbung“
bb) Information über das „Wie“ eines Abbruchs: kein Zusammenhang mit Entscheidung über dessen „Ob“
cc) Sachliche Information auch über das „Wie“ als Normzweck des neuen Absatzes 4
dd) „Vermögensvorteil“ kein Grund für Misstrauen gegen sachliche Informationen
c) Fortbestand des Verbots sachlicher Informationen konterkariert Normzweck des § 219a Abs. 4 StGB
aa) Unzulänglichkeit der Informationen offizieller Stellen im Sinne von § 219a Abs. 4 Nr. 2 StGB
bb) Fortbestand der Strafdrohung in Absatz 1 widerspricht Normzweck des Absatzes 4
d) Ergebnis
4. Erforderlichkeit der Strafdrohung gegen Auskünfte über das „Wie“ von Schwangerschaftsabbrüchen?
a) Konkretisierung des Grundrechtseingriffs: Handlungs- und Sanktionsnorm
aa) Aufgrund der Strafdrohung mehr als bloße Berufsausübungsregelung
bb) Sozialethisches Unwerturteil durch Strafe als Grund besonderer Eingriffstiefe
b) Keine Erforderlichkeit der Strafdrohung
aa) Öffentliche Informationen, die zum Gesetzesziel gehören, begründen kein strafwürdiges Unrecht
bb) Pönalisierung lediglich der „falschen“ Herkunft der Informationen?
cc) Keine mindere Kompetenz oder Vertrauenswürdigkeit von Ärztinnen und Ärzten, die entgeltliche Abbrüche anbieten
c) Erlaubnis der Information nicht nur über „Ob“, sondern auch über „Wie“ des Abbruchs als gleich geeignetes „milderes Mittel“
aa) Verbot der Auskunft über „Wie“ als politischer Kompromiss
bb) „Symbolisches Strafrecht“ ohne Grundlage materiellen Unrechts
d) „Milderes Mittel“: Recht der Ordnungswidrigkeiten; Reduktion des Beurteilungsspielraums auf Null
e) Ergebnis: keine Erforderlichkeit der Strafdrohung
5. Angemessenheit der Strafdrohung gegen Auskünfte über das „Wie“ von Schwangerschaftsabbrüchen?
a) Gegenstand der Abwägung
aa) Abzuwägendes Schutzgut: nicht „ungeborenes Leben“, sondern (typisierbares) Risiko für dieses Leben durch Auskünfte aus formell unzuständiger Quelle
bb) Abzuwägendes Gewicht des Eingriffs: Freiheitsbeschränkung plus Strafdrohung
b) Ergebnis der Abwägung
c) Unangemessenheit des § 219a Abs. 1 StGB auch wegen Verstoßes gegen Grundrechte Dritter (schwangerer Frauen)
aa) Berücksichtigung der Grundrechte schwangerer Frauen als Teil des Prüfungsmaßstabs für Eingriffe in die ärztliche Berufsfreiheit
bb) Unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte Schwangerer durch § 219a Abs. 1 und 4 StGB
cc) Ergebnis dieser Überlegungen für den Eingriff in das Grundrecht der Bf. aus Art. 12 Abs. 1 GG
6. Verstoß des § 219a Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 2 StGB gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Folgerichtigkeit gesetzlicher Regelungen
a) Zur Bedeutung des Gebots der Folgerichtigkeit im vorliegenden Verfahren
b) Zur Illustration der Verletzung des Konsistenzgebots im Fall des § 219a Abs. 1 und 4 StGB
c) Ergebnis
III. Keine verfassungskonforme Auslegung möglich
E. Verletzung von Art. 5 Abs. 1 GG
I. Eingriff in den Schutzbereich
II. Keine Rechtfertigung
III. Ergebnis
F. Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
I. Verfassungsrechtlicher Maßstab
1. Europäischer Gerichtshof als gesetzlicher Richter
2. Verfassungsgerichtliche Prüfdichte
II. Konsequenzen
1. Unionsrechtlicher Bezug
2. Willkür
117–166
Der Fall Kristina Hänel: Zur Verfassungswidrigkeit des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)
Frauke Brosius-Gersdorf
Frauke Brosius-Gersdorf
117–166
Details
Rechtsgutachten im Auftrag des Instituts für Weltanschauungsrecht
A. Sachverhalt und Fragestellung
I. Genese und Inhalt des § 219a StGB
II. Der Fall Kristina Hänel
III. Untersuchungsgang
B. Grundrechte des Grundgesetzes als Prüfungsmaßstab
C. Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte (Art. 12 Abs. 1 GG) durch § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB
I. Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts der Berufsfreiheit
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
1. Zulässiges Ziel: Schutz des ungeborenen Lebens
2. Ungeeignetheit des Verbots sachlicher Informationen über den Schwangerschaftsabbruch zum Schutz des ungeborenen Lebens
3. Unangemessenheit des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB wegen Verstoßes gegen Grundrechte Dritter (schwangere Frauen)
a) Prüfungsmaßstab: Berücksichtigung der Grundrechte schwangerer Frauen bei Beschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte
b) Unverhältnismäßigkeit des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB wegen Straflosigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nach § 218a Abs. 1 bis 3 StGB?
c) In den Fällen des § 218a Abs. 2 und 3 StGB ist das Informationsverbot des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB eine unverhältnismäßige Beschränkung der Grundrechte schwangerer Frauen
aa) § 218a Abs. 2 und 3 StGB: Rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche
bb) Schutzpflichten des Gesetzgebers für die Grundrechte der Frauen
cc) Nicht zu rechtfertigende Beschränkung des Informationszugangs schwangerer Frauen
(1) Behinderung des Zugangs zu Informationen bei den Ärztinnen und Ärzten über die Art und Weise des Schwangerschaftsabbruchs
(2) Unzulänglichkeit der Informationen neutraler Stellen i. S. d. § 13 Abs. 3 und § 13a SchKG
d) Auch in den Fällen des § 218a Abs. 1 StGB ist das Informationsverbot des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB eine unverhältnismäßige Beschränkung der Grundrechte schwangerer Frauen
4. Unangemessenheit des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Konsistenzgebot
D. Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GG) durch § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB
I. Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
E. Verstoß gegen Grundrechte weiterer Dritter: Strafbarkeit von Hinweisen nicht-medizinischer Personen auf Schwangerschaftsabbrüche durch Dritte ist verfassungswidrig
F. Keine Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB
G. Fazit: Verfassungswidrigkeit des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB
167–216
Schwangerschaftsabbruch im liberalen Rechtsstaat
Michael Schmidt-Salomon
Michael Schmidt-Salomon
167–216
Details
Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde von Kristina Hänel
Einleitung
Teil 1: Die Hintergründe der Kriminalisierung
1.1 § 219a im Kontext der deutschen Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch
1.2 Schwangerschaftsabbruch und Menschenwürde
1.3 Religiöse Beseelungskonzepte und das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität
1.4 Plädoyer für eine rationale, evidenzbasierte und weltanschaulich neutrale Gesetzgebung
1.5 Ethische Scheinargumente
1.6 Die Würde der Frau
1.7 Die Rechtsunlogik der deutschen Gesetzgebung
Teil 2: Die Folgen der Kriminalisierung
2.1 Bevormundung und Demütigung: Die schwierige Lage ungewollt schwangerer Frauen in Deutschland
2.2 Beihilfe zum Rechtsbruch? Der ungerechtfertigte Druck auf Ärztinnen und Ärzte
2.3 Vom Holocaust zum „Babycaust“: Ideologische Hetze gegen den Schwangerschaftsabbruch
2.4 Die immer schlechter werdende Versorgungslage
Fazit: Die Entwicklung einer verfassungskonformen Lösung
217–224
Plädoyer für eine Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs
Jessica Hamed, Jörg Scheinfeld, Michael Schmidt-Salomon
Jessica Hamed, Jörg Scheinfeld, Michael Schmidt-Salomon
217–224
Details
ifw-Stellungnahme für die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
ABSTRACT
BEGRÜNDUNG
Kein Grundrechtsschutz des Embryos oder Fötus
Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes
Allgemeines Preußisches Landrecht
Potenzialität
Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit
Rechtsperson ab der Geburt
Plädoyer für eine verfassungskonforme, rechtslogische Regelung zum Schwangerschaftsabbruch
FAZIT
225–230
Statements des ifw bei der Anhörung der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin am 23.11.2023 in Berlin
Jessica Hamed
Jessica Hamed
225–230
Details
A. Eingangsstatement:
B. Antworten zu den Leitfragen
Leitfrage 1:
Antwort:
Leitfrage 2:
Antwort:
Leitfrage 3:
Antwort:
231–278
Anhang
231–278
Details
Urteil des AG Gießen vom 24.11.2017
Urteil des LG Gießen vom 12.10.2018
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 26.06.2019
Urteil des LG Gießen vom 12.12.2019
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.12.2020
Beschluss des BVerfG vom 10.05.2023
279–279
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren
279–279
Details
Durchsuchen Sie das Werk
Geben Sie ein Keyword in die Suchleiste ein
CC-BY-NC-ND
Access
Der Fall Kristina Hänel , page 167 - 216
Schwangerschaftsabbruch im liberalen Rechtsstaat
Autoren
Michael Schmidt-Salomon
DOI
doi.org/10.5771/9783748940456-167
ISBN print: 978-3-7560-1647-1
ISBN online: 978-3-7489-4045-6
Chapter Preview
Share
Download PDF
Download citation
RIS
BibTeX
Copy DOI link
doi.org/10.5771/9783748940456-167
Share by email
Video schließen
Share by email Nomos eLibrary
Recipient*
Sender*
Message*
Your name
Send message
This site is protected by reCAPTCHA and the Google
Privacy Policy
and
Terms of Service
apply.