Die Grundlage und Reichweite der besonderen Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen für Wettbewerb
Zusammenfassung
Der EuGH weist marktbeherrschenden Unternehmen eine Verantwortung für den Wettbewerb zu. Mit diesem Begründungstopos lässt sich ein Phänomen auf dem Markt rechtlich in den Griff bekommen, das ansonsten relativ schwer zu erfassen wäre, nämlich der sog. Marktmachttransfer, im Englischen leveraging of market power. Dieser Marktmachttransfer kann durch Verweigerung von Geschäften, Kopplungsgeschäfte oder Kampfpreise erfolgen. Arbeiten, die diesen Topos untersuchen und hinterfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Transfer von Marktmacht auf einen nicht beherrschten Markt unter Art. 102 AEUV fällt, sind selten. Diesen Umstand nimmt der Verfasser zum Anlass, um die rechtliche Grundlage und Reichweite dieser Verantwortung zu untersuchen.
Abstract
The ECJ imposes a responsibility for competition on dominant undertakings. This reasoning allows legal control of a phenomenon in the market that would otherwise be difficult to capture, namely the transfer of market power. Such transfer of market power can occur through refusal to deal, tying, or predatory pricing. Scientific works dealing with this issue and asking whether and under which conditions the transfer of market power to a non-dominated market falls under Article 102 TFEU are rare. The author has taken this as an impulse to examine the basis and scope of this responsibility.