Zusammenfassung
Methodenfragen sind auch im Völkerrecht Machtfragen. Aber wo sind die gerichtlichen Macht- und Methodengrenzen bei der Identifikation von Völkerrechtsverbrechen zu ziehen? Und wo werden sie in der gerichtlichen Praxis gezogen? Das Buch beantwortet die erste (normative) Frage auf Grundlage des Konsensprinzips als Grundnorm-ähnlichen Geltungsgrund. Es plädiert dabei u.a. für einen restriktiveren Umgang mit Deduktionsmethoden bei einem Vorrang der Induktion. Anschließend wird die gerichtliche Praxis auf dieser normativen Hintergrundfolie analysiert. Sie offenbart zu beanstandende Behauptungen (insbesondere in Bezug auf das Rechtsentstehungsrecht) und konsensprinzipwidrige Herleitungen – aber auch eine zu begrüßende Dominanz induktiver Rechtsfindung.
Abstract
Questions of methodology are questions of power also in international law. But where are the boundaries of judicial power and methodology to be drawn in identifying the existence of international crimes? And where are they drawn in practice? The book answers the first (normative) question on the basis of the principle of consensus as the basic norm-like sources theory. It argues, inter alia, for a more restrictive use of deductive methods with a primacy of induction. Subsequently, the judicial practice is analyzed on this normative background foil. It reveals problematic assertions (especially with regard to the meta-law) and violations of the principle of consensus. Yet, it also shows a commendable dominance of the inductive method.
Schlagworte
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- 23–28 Teil 1: Einführung 23–28
- 251–267 Literaturverzeichnis 251–267
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- „... WandelKirsch, Stefan/Oehmichen, Anna: Die Erfindung von „Terrorismus“ als Völkerrechtsver‐brechen durch den ...”