Die Archäologie des ‚besonderen Gewaltverhältnisses‘
Über die Verschiebungen und die Regel eines Diskurses
Zusammenfassung
Obwohl das ‚besondere Gewaltverhältnis‘ gemeinhin als verabschiedet gilt, wird über seine Nachwirkungen oder Nachfolgen, etwa das Sonderstatusverhältnis, diskutiert, um funktional bedingte Grundrechtseinschränkungen in staatlichen Einrichtungen wie Gefängnis oder Schule zu erfassen. Doch diese Arbeit plädiert für eine Rekonstruktion im Anschluss an die Diskursanalyse nach Michel Foucault. Denn das vormalige Institut kann analytisch-kritisches Potential im Kontext solcher Einrichtungen mit öffentlichen Aufgaben an Menschen entfalten, wenn es als Lebensrealität der Abhängigkeit gedeutet und in seinen diskursiven Grenzen verschoben wird, um das ungleiche Erleben von Hierarchie in das Recht zu transportieren.
Abstract
Although the doctrine ‚besonderes Gewaltverhältnis‘ is generally considered to belong to legal history, its rights-shortening effects and successors, such as the so-called Sonderstatusverhältnis, are discussed in order to capture functionally conditioned restrictions of fundamental rights in staterun institutions like prisons or schools. But this work argues for a reconstruction following Michel Foucault's discourse analysis. For the doctrine can unfold analytic-critical potential in the context of such institutions with public duties performed on people if it is interpreted as a reality of dependency and shifted in its discursive limitations in order to transport the unequal experience of hierarchy into law.
Schlagworte
Freiheitsrechte Lebensrealität Michael Foucault Operationalisierung Otto Mayer Rechtserweiterung Rechtsfreiheit Rechtsverkürzung Vergesetzlichung Sonderstatusverhältnis Recht und Lebensrealität Antidiskriminierungsrecht Michel Foucault Diskursanalyse Verfassungsrecht- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 13–32 Einleitung 13–32
- 257–260 Schluss 257–260
- 261–290 Literaturverzeichnis 261–290