Zusammenfassung
Die Einladung eines Staates, auf seinem Staatsgebiet militärische Gewalt anzuwenden, schließt den Tatbestand des völkerrechtlichen Gewaltverbotes für eine auf Basis der Einladung erfolgende Gewaltanwendung aus. Dieser Grundsatz ist im Falle einer ad hoc erteilten Einladung anerkannt. Doch gibt insbesondere die jüngere Staatenpraxis Anlass zu der Beantwortung der Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen dies auch für solche Einladungen gilt, die noch vor der Entstehung eines Konfliktes für einen hypothetischen Anwendungsfall erteilt werden. Diese Frage untersucht das Buch im Wege einer Analyse der völkerrechtlichen Rechtsquellen und unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse aus der Einwilligungsdogmatik des nationalen Strafrechts.
Abstract
The invitation of a state to use military force on its territory provides a legal basis under international law for the use of force by another state intervening on the invitation's basis. This principle is well-accepted in legal scholarship in the case of consent given ad hoc. However, particularly the more recent state practice gives rise to the question of whether, and if so under what conditions, this also applies to forward-looking consent given before the emergence of a conflict on an abstract basis. The book addresses this question by analyzing the sources of international law, including comparative legal findings from the dogmatics of consent in national criminal law.
Schlagworte
Friedenssicherung Gewaltverbot Intervention auf Einladung Interventionserlaubnis militärische Gewalt Völkerrecht zukünftige Gewaltanwendung Friedenssicherungsrecht Antizipierte Einladung Völkervertragsrecht Widerrufsrecht Afrikanische Union Rechtfertigende Einwilligung Strafrecht- 31–40 Einleitung 31–40
- 41–102 Teil 1 – Grundlagen 41–102
- 103–420 Teil 2 – Wertungen 103–420
- 541–592 Teil 4 – Widerrufsrecht 541–592
- 603–627 Literaturverzeichnis 603–627