Enteignungen zugunsten Privater
Eine verfassungsrechtliche Untersuchung am Beispiel infrastruktureller Vorhaben
Zusammenfassung
Enteignungen zugunsten Privater dienen der Realisierung zahlreicher Infrastrukturprojekte. Dabei werfen sie verfassungsrechtliche Probleme auf, denn die Verfassung lässt Enteignungen nur zum Wohl der Allgemeinheit zu. Die Autorin beantwortet die Frage, ob auch Enteignungen zugunsten Privater dauerhaft dem Wohl der Allgemeinheit dienen können. Dabei untersucht sie verfassungsrechtliche Parallelen und Unterschiede im Vergleich zu Enteignungen zugunsten von Hoheitsträgern. Sie arbeitet heraus, dass Enteignungen zugunsten Privater spezifische Risiken für die Gemeinwohlverfolgung mit sich bringen und zeigt auf, dass sich diese Risiken mit legislativen oder administrativen Maßnahmen nicht hinreichend auffangen lassen.
Abstract
Expropriations in favor of private parties serve to realize numerous infrastructure projects. However, they raise constitutional problems, because the constitution allows expropriations only for the common good. In her dissertation, the author answers the question of whether expropriations in favor of private parties can also permanently serve the public good. In doing so, she examines constitutional parallels and differences in comparison to expropriations in favor of sovereigns. She shows that expropriations in favor of private parties entail specific risks for the pursuit of the common good and demonstrates that these risks cannot be adequately addressed by legislative or administrative measures.
Schlagworte
Boxberg-Entscheidung Daseinsvorsorge Eigentumschutz Entziehung subjektiver Rechtspositionen formaler Enteignungsbegriff Gemeinwohl Grundgesetz Grundrechtsbindung Privater grundrechtstypische Gefährungslage Güterbeschaffung Hoheitsträger Institutsgarantie Pipeline Privatunternehmer Rückübertragungsanspruch Enteignung Verfassungsrecht Gemeinwohlverfolgung Boxberg Garzweiler-Tagebau CO-Pipeline Ethylen-Pipeline-Süd Private Enteignungsbegünstigte Sicherungsmaßnahmen Eigentum Art. 14 GG Gemeinwohldienlichkeit Wohl der Allgemeinheit Gemeinwohlbindung Grundrechtsbindung Gesetzesbindung Leistungsfähigkeit Leistungsbereitschaft Infrastrukturprojekte Infrastruktur Verfassungsmäßigkeit der Enteignung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 31–34 A. Einleitung 31–34
- 105–186 E. Verfassungsrechtlich bedeutsame Unterschiede zwischen Privaten und Hoheitsträgern 105–186
- 317–338 Literaturverzeichnis 317–338