Monitoring des Vorhabenträgers im Naturschutzrecht
Bewältigung ökologischer Erkenntnisdefizite im Überwachungsrechtsverhältnis
Zusammenfassung
Das Monitoring im Umweltrecht ersetzt die behördliche Überwachung zunehmend durch die Eigenüberwachung des Vorhabenträgers. Ausgehend von den rechtlichen Beziehungen zwischen Behörde und Vorhabenträger im Überwachungsrechtsverhältnis analysiert der Verfasser, wie Umweltrisiken in der Vorhabenzulassung effektiv gesteuert werden können und wie das Monitoring ökologisches Wissen generieren kann. Unter Rückbezug auf die Rechtspraxis sowie die ökologischen Wissenschaften stellt der Verfasser heraus, inwieweit das Monitoring als Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen Konzepts angesehen werden kann und ob das Monitoring bereits so weit konturiert ist, dass es eine eigene Handlungsform darstellt.
Abstract
In environmental law, monitoring replaces more and more public surveillance with self-surveillance of the project promoter. The author illustrates the legal relations between the administration and the project promoter and analyses how environmental risks can be regulated and how the monitoring can generate ecological knowledge. Whilst taking into account legal practice and ecological science, the author demonstrates how the monitoring can be seen as an object of an administrative concept and if the monitoring can already be classified as an independent type of action.
Schlagworte
Amtsermittlung Artenschutz Auflagenvorbehalt BNatSchG Habitatschutz Nebenbestimmungen Planfeststellungsbeschluss Risikoermittlung Umweltauswirkungen Umwelteuroparecht Windkraftanlagen Zulassungsentscheidungen Überwachungsrechtsverhältnis Wissensmanagement Risikosteuerung ökologische Erkenntnisdefizite Vorhabenzulassung Monitoring- 13–17 A. Problemaufriss 13–17
- 268–272 H. Fazit 268–272
- 273–298 Literatur 273–298
- 299–379 Anhang 299–379