Sekundärzwecke bei Privatisierungen im Fokus des Beihilfenrechts
Determinanten für die Verfolgung politischer Ziele bei Unternehmens- und Grundstückstransaktionen
Zusammenfassung
Zur Vorbeugung negativer Effekte von Privatisierungen werden oftmals Pflichten bezüglich des künftigen Umgangs mit einem Privatisierungsobjekt, etwa in sozialer oder ökologischer Hinsicht, auferlegt. Die dadurch verminderte Attraktivität des Privatisierungsobjekts kann jedoch den Privatisierungserlös schmälern und somit den Privatisierungsempfänger begünstigen. Die Arbeit untersucht, welchen beihilfenrechtlichen Anforderungen derartige Sekundärzwecke bei Privatisierungen unterliegen. Unter anderem wird analysiert, inwieweit sie als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ausgestaltet oder durch Einpreisung berücksichtigt werden können. Ansätze für eine Weiterentwicklung der beihilfenrechtlichen Praxis werden aufgezeigt.
Abstract
In order to prevent negative effects of privatisations, public authorities often impose specific obligations on their private contractual partners, e.g. social and ecological duties. However, this approach limits the attraction of a bargain. It can thus reduce the proceeds and favour the contracting undertaking within the meaning of Art. 107 section 1 TFEU. This thesis analyses the requirements of EU State aid law with regard to such secondary purposes in the context of privatisations. It addresses the question whether these specific duties can be classified as SGEI or be priced into the return of a privatisation. The text also offers suggestions for a further development of the relevant EU State aid law practice.