Zusammenfassung
Werden Kinder in einer Pflegefamilie aufgenommen, lässt sich nur schwer abschätzen, ob eine Rückkehr zu den Herkunftseltern gelingt. Pflegeeltern werden zu sozialen Eltern, können aber aufgrund ihrer eingeschränkten Rechtsstellung keine an den besonderen Bedürfnissen der Pflegekinder bemessene Betreuung gewährleisten. Eine Optimierung der Rechtssituation kann nur innerhalb des durch die verfassungsrechtlichen Rechte von Eltern, Kindern und Pflegeeltern gesetzten Rahmens erfolgen. Der Verfasser zeigt Regelungsbedarfe auf und ermittelt entsprechende Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers.
Schlagworte
Elternrechte Familiengericht Familienpflege Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Herkunftseltern Herkunftsfamilie Jugendamt Kinderrechte Kindeswohl Kindeswohlgefährdung Pflegefamilie Pflegekind Pflegekinderwesen Pflegestellenunterbringung Umgangsrecht Art. 6 GG SGB VIII Pflegeeltern Pflegefamilien Pflegekinder- 13–19 A. Einleitung 13–19
- 109–159 H. Das Befristungsdogma 109–159
- 160–174 I. Das Umgangsrecht 160–174
- 203–219 Literaturverzeichnis 203–219