Zusammenfassung
Nach der Finanzkrise 2008/2009 hat der EU-Gesetzgeber die Zuständigkeit für das Krisenmanagement von großen, systemrelevanten Banken der Eurozone einer neuen EU-Behörde, dem Single Resolution Board (SRB), übertragen. Das SRB wendet ein neues und bisher kaum erprobtes Verwaltungsverfahren an. Der Autor untersucht die Geeignetheit dieses Verfahrens, insbesondere die Voraussetzungen für die Verfahrenseinleitung, die Entscheidungsfindung und die Umsetzung der Abwicklungsentscheidung, stellt die Fallstricke des komplexen Verfahrens für Bankenabwicklungen dar und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Als Bewertungsmaßstab dienen vor allem wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse über Bankenkrisen sowie das EU-Primärrecht.
Schlagworte
Bankenabwicklungsrecht Bankeninsolvenz Bankenunion Single Resolution Board Single Resolution Mechanism SRB Bankrecht SRM Failing or likely to fail FOLTF Europarecht Europäisches Verwaltungsrecht Verwaltungsverfahrensrecht- 269–284 Literaturverzeichnis 269–284
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- „... Bankenabwicklungsrecht geschaffen, das in gravierenden Fällen eine schnelle und effektive Krisenbewältigung ermöglichen ...” „... Bankenabwicklungsrecht auf zwei Rechtsakten: Die Bankenabwicklungsrichtlinie1, in der Regel nach ihrer englischen ...” „... , ein Bankenabwicklungsrecht einzuführen. Darauf aufbauend sieht die SRM‑VO2 einen „Einheitlichen ...”
- „... – Einführung1. Forschungsstand: Das Bankenabwicklungsrecht ist rechtswissenschaftlich bisher kaum analysiert ...” „... . Rechtsrahmen: Das Bankenabwicklungsrecht ist vorwiegend in einer Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) und einer ...” „... Bankenabwicklungsrecht vorschreibt, zentralisiert die SRM‑VO das anzuwendende Verfahren bei einer europäischen Behörde ...”
- „... unter dem neuen Bankenabwicklungsrecht, Der Betrieb 2015, 1391–1397.Stiefmüller, Christian M., Chapter 4 ...”
- „... Finanzkrise neu entwickelten Bankenabwicklungsrecht werden zunächst der Rechtsrahmen sowie die wesentlichen ...” „... zudem auf der SRM‑VO.Die BRRD führt erstmals ein europäisches Bankenabwicklungsrecht für alle ...”
- „... Friedrich selbst verwendete Begriff der „Lücke im Bankenabwicklungsrecht“, vgl. Friedrich, Die novellierte ...”