Hochschulgovernance
Gesetzliche Grenzen und Möglichkeiten am Beispiel der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin unter besonderer Berücksichtigung der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes
Zusammenfassung
Hochschulen organisieren sich im Spannungsfeld zwischen staatlichen Aufgaben und selbstverwalteter Wissenschaft. Die konkrete Ausgestaltung der Kompetenzen der Hochschulorgane auf zentraler und dezentraler Ebene bestimmt entscheidend den Erfolg einer Hochschule sowie die Möglichkeiten der Teilhabe der Hochschulmitglieder und die Freiräume der Wissenschaftler:innen.
Die Autoren geben einen Überblick über grundsätzliche Fragen der Hochschulgovernance und den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rahmen. Am Beispiel einer Hochschule und aus Anlass der Novelle des Hochschulgesetzes in Berlin erörtern die Autoren für die einzelnen Organe die rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten, auch im Vergleich mit den Regelungen anderer Bundesländer.
Schlagworte
BerlHG Erprobungsklausel Exzellenzinitiative Fachhochschulen Hochschulen Hochschulrektorenkonferenz Innovationsklausel Konsistorium Kultusministerkonferenz Kuratorium Satzungsrecht der Hochschulen Selbstgovernance Selbstverwaltung Wissenschaftsfreiheit Wissenschaftsrat Governance Hochschulorganisation10 Treffer gefunden
- „... Berliner Hochschulgesetz. Grundordnung (Satzung) und Handlungsrahmen der HTWDie Novelle des BerlHG ...” „... zwingende, teils fakultative Änderungen für die Governance der Berliner Hochschulen mit sich. § 126e BerlHG ...” „... die Erprobungsklausel des § 7a BerlHG a. F. durch die Innovationsklausel des § 7a BerlHG n. F. ersetzt ...”
- „... der HTW-Satzung geltenden Regelungen aufgezeigt, gefolgt von den Regelungen der Novelle des BerlHG ...” „... , teils im Vergleich mit dem BerlHG vor der Novelle. Alsdann werden exemplarisch Regelungen anderer ...” „... Bestimmungen des BerlHG, entfallen und seine Aufgaben und Befugnisse werden von anderen zentralen Organen ...”
- „... BerlHG ab.Regelungen der Novelle des BerlHGDekan*in als ExekutivorganDas BerlHG normiert in § 70 Abs. 1 ...” „... Bestimmungen des BerlHG ab.Regelungen der Novelle des BerlHGWahl§ 72 Abs. 1 Satz 1 BerlHG n. F. sieht nunmehr ...” „... der Novelle des BerlHGNeben ansonsten redaktionellen Änderungen446 findet sich in § 70 Abs. 5 BerlHG n ...”
- „... ZusammenfassungNovelle des BerlHG und die gesetzlichen AbweichungsmöglichkeitenDie Novelle des ...” „... BerlHG durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft vom 14. September 2021449 bringt ...” „... Hochschulen mit sich. Die Erprobungsklausel des § 7a BerlHG a. F. wurde durch die Innovationsklausel des § 7a ...”
- „... zu empfehlen 5 https://www.lkrp-berlin.de/aktuelles/210831-berlhg-aenderungsantrag/index.html ...” „... Hochschulleitung erstellt haben.Der das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) ändernde Artikel 1 des Gesetzes zur ...” „... Grundlage der Erprobungsklausel gemäß § 7a BerlHG a. F.4 beruhe. Eine gesetzliche Pflicht zur Anpassung der ...”
- „... von Hochschulen einen Rahmen.Die im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) alter Fassung in § 7a ...” „... “ Abweichungen von wesentlichen, im BerlHG vorgesehenen Bestimmungen genehmigen, soweit diese erforderlich waren ...” „... ganz bewusst gestaltet. Die gesetzlichen Vorgaben des BerlHG haben sich im Laufe der Jahre gewandelt ...”
- „... Abs. 4 BerlHG anzuwenden ist, jedoch ist Änderung der HTW-Satzung zur Klarstellung zu empfehlen ...” „... ViertelparitätJa, s. § 25 Abs. 3 S. 2, Abs. 6 HTW-Satzung. Von § 59 BerlHG kann nicht im Rahmen von § 7a BerlHG ...” „... Stellungnahmen zu Änderungen der Grundordnung und zur Abgabe der nach § 7a BerlHG erforderlichen ZustimmungNein ...”
- „... Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vom 10. August 2009453unter ...” „... ) Das Kuratorium der Hochschule für Technik und Wirtschaft ist gemäß § 2 Abs. 4 BerlHG ein besonderes ...” „... Präsident oder Präsidentin endet1. mit Ablauf der Amtszeit; in den Fällen des § 49 Abs. 2 BerlHG verlängert ...”
- „... BerlHG n. F.) und unterscheiden sich dementsprechend, wenn auch nur geringfügig:• Pflege und Entwicklung ...” „... und an der Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme mitzuwirken (vgl. etwa § 4 Abs. 2 BerlHG n. F ...” „... nur durch Rechtsverordnung übertragen werden, § 4 Abs. 12 BerlHG n. F.Aus den Aufgaben, dem ...”
- „... . Zugleich ein Beitrag zu § 7a BerlHG, Duncker & Humblot, Berlin, 2001.Literaturverzeichnis202Machura, Stefan ...” „... Satz 2 BerlHG und § 95 Abs. 1 Satz 2 BerlHG, Berlin 2021 ...”