Zusammenfassung
Die Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung ist neben den Verfassungsbestimmungen in Art. 28 des Grundgesetzes und Art. 54 der Landesverfassung die Rechtsgrundlage für die kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Neuauflage der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein behandelt alle rechtlichen und verfahrensmäßigen Fragen anschaulich und verständlich. Eingegangen wird u.a. auf die Änderungen des ersten Abschnitts des sechsten Teils – Haushaltswirtschaft (§§ 75 bis 95 GO) –- und die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Änderungen der Gemeindeordnung –- Sitzungen in Fällen höherer Gewalt (§ 35a GO).
Schwerpunkte des Kommentars sind die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsstellung der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Rechte und Pflichten der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder, Aufgaben und Arbeitsweise der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses und der Fachausschüsse, das Berichtswesen und die Wahl, Rechtsstellung und Aufgaben der ehren- und hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und das Gemeindewirtschaftsrecht.
Autor Klaus-Dieter Dehn † war nach über 10-jähriger Tätigkeit im Innenministerium 20 Jahre Stv. Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Kommunalberater sowie Verfasser zahlreicher kommunalrechtlicher Veröffentlichungen. Fortgeführt wird der Kommentar von Thorsten Ingo Wolf, Justitiar beim Kreis Segeberg.
Schlagworte
Kommunalverfassung Verwaltung Bürgermeisterverfassung Gemeindevertretung Gemeindewirtschaft GO- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 17–85 – Text – 17–85
- 17–18 Inhaltsverzeichnis 17–18
- 19–20 § 4 Satzungen 19–20
- 20–20 § 5 Gebiet 20–20
- 21–21 § 11 Name 21–21
- 22–22 § 15 Verfahren 22–22
- 22–22 § 16 Durchführung 22–22
- 28–28 § 21 Pflichten 28–28
- 29–30 § 23 Treuepflicht 29–30
- 34–35 § 30 Kontrollrecht 34–35
- 36–36 § 32 a Fraktionen 36–36
- 36–37 § 33 Vorsitz 36–37
- 40–41 § 41 Niederschrift 40–41
- 45–45 § 47 a Ortsteile 45–45
- 48–48 § 50 Aufgaben 48–48
- 49–49 § 52 Wahl 49–49
- 49–50 § 53 Vereidigung 49–50
- 50–51 § 55 Aufgaben 50–51
- 52–53 § 57 d Abwahl 52–53
- 54–54 § 58 Vereidigung 54–54
- 54–54 § 59 Stadtrecht 54–54
- 56–56 § 63 Vereidigung 56–56
- 60–60 § 78 Haushaltsplan 60–60
- 62–63 § 85 Kredite 62–63
- 64–64 § 87 Kassenkredite 64–64
- 75–75 § 108 Anzeige 75–75
- 77–78 § 118 77–78
- 85–815 – Kommentar – 85–815
- 109–109 § 3 a– gestrichen – 109–109
- 109–118 § 4Satzungen 109–118
- 118–119 § 5Gebiet 118–119
- 121–125 § 7 Organe der Gemeinde 121–125
- 129–132 § 11 Name 129–132
- 137–138 § 13 Gebietsbestand 137–138
- 138–141 § 14 Gebietsänderung 138–141
- 141–147 § 15 Verfahren 141–147
- 147–151 § 16 Durchführung 147–151
- 168–174 § 16 f Einwohnerantrag 168–174
- 213–219 § 21 Pflichten 213–219
- 237–239 § 23 Treuepflicht 237–239
- 256–257 § 26– gestrichen – 256–257
- 294–302 § 30 Kontrollrecht 294–302
- 306–312 § 31 a Unvereinbarkeit 306–312
- 326–337 § 32 a Fraktionen 326–337
- 337–351 § 33 Vorsitz 337–351
- 394–397 § 37 Verhandlungsleitung 394–397
- 397–401 § 38 Beschlussfähigkeit 397–401
- 401–407 § 39 Beschlussfassung 401–407
- 424–432 § 41 Niederschrift 424–432
- 448–452 § 45 a Hauptausschuss 448–452
- 462–466 § 45 c Berichtswesen 462–466
- 496–496 § 47 a Ortsteile 496–496
- 504–507 § 47 d Sonstige Beiräte 504–507
- 519–525 § 50 Aufgaben 519–525
- 526–529 § 52 Wahl 526–529
- 529–532 § 52 a Stellvertretung 529–532
- 532–533 § 53 Vereidigung 532–533
- 533–535 § 54 Gemeindeversammlung 533–535
- 535–549 § 55 Aufgaben 535–549
- 563–572 § 57 b Wahlverfahren 563–572
- 578–584 § 57 d Abwahl 578–584
- 584–588 § 57 e Stellvertretung 584–588
- 592–592 § 58 Vereidigung 592–592
- 592–595 § 59 Stadtrecht 592–595
- 604–604 § 63 Vereidigung 604–604
- 635–638 § 77 Haushaltssatzung 635–638
- 638–642 § 78 Haushaltsplan 638–642
- 655–663 § 85 Kredite 655–663
- 669–671 § 87 Kassenkredite 669–671
- 677–680 § 90 Finanzbuchhaltung 677–680
- 680–681 § 91 Jahresabschluss 680–681
- 683–687 § 93 Gesamtabschluss 683–687
- 692–693 § 98 Treuhandvermögen 692–693
- 694–698 Vor § 101 Vorbemerkung 694–698
- 745–748 § 106 Eigenbetriebe 745–748
- 759–764 § 108 Anzeige 759–764
- 777–778 § 118 777–778
- 778–783 § 120 Kommunalaufsicht 778–783
- 784–785 § 122 Auskunftsrecht 784–785
- 788–790 § 124 Anordnungsrecht 788–790
- 790–791 § 125 Ersatzvornahme 790–791
- 795–796 § 129 Schutzvorschrift 795–796
- 798–799 § 132 Beteiligungsrechte 798–799
- 799–800 § 133 Einwohnerzahl 799–800
- 815–911 Anhang 815–911
- 815–817 Übersicht 815–817
- 881–887 Entschädigungsverordnung 881–887
- 895–902 Eigenbetriebsverordnung 895–902
- 902–909 KUVO 902–909
- 911–924 Stichwortverzeichnis 911–924
55 Treffer gefunden
- „... Haushaltssatzung und im Haushaltsplan die Erträge und Aufwendungen, die Kreditermächtigungen und ...” „... abweicht, wenn die Eigenart des Betriebes es erfordert. § 78 Haushaltsplan (1) Der Haushaltsplan enthält ...” „... unberührt. (2) Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne zu ...”
- „... Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. § 78 Haushaltsplan (1) Der Haushaltsplan enthält alle im ...” „... Verpflichtungsermächtigungen. Die Vorschriften über die Sondervermögen der Gemeinde bleiben unberührt. (2) Der Haushaltsplan ...” „... Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Teil des Haushaltsplans.. (3) Der ...”
- „... Bestandteil des Haushaltsplanes ist, ist die Grundlage für die Personalwirtschaft der Gemein-de. Die ...” „... Haushaltswirtschaft, Ermächtigungsgrundlage, keine Drittbezogenheit) 1. Der Haushaltsplan stellt die Grundlage für die ...” „... Ausführung im Rahmen der geltenden Vorschriften verbindlich. 2. Der Haushaltsplan stellt lediglich eine ...”
- „... zu erlassen. (2) Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung 1. des Haushaltsplans unter Angabe des ...” „... Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, festzusetzen (zum Haushaltsplan vgl. die Erl. zu § 78 GO ...” „... Haushaltssatzungen mit Haushaltsplänen und mit allen Anlagen erstellt haben. Diese Notwen-digkeit entfällt, wenn die ...”
- „... Haushaltssatzung zu erlassen. (2) Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung 1. des Haushaltsplans unter Angabe ...” „... Haushaltsplan (1) Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Ge-meinde ...” „... Sondervermögen der Gemeinde bleiben unberührt. (2) Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan und einen ...”
- „... Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. § 78 Haushaltsplan (1) Der Haushaltsplan enthält alle im ...” „... Verpflichtungsermächtigungen. Die Vorschriften über die Sondervermögen der Gemeinde bleiben unberührt. (2) Der Haushaltsplan ...” „... Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Teil des Haushaltsplans.. (3) Der ...”
- „... Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. § 78 Haushaltsplan (1) Der Haushaltsplan enthält alle im ...” „... Verpflichtungsermächtigungen. Die Vorschriften über die Sondervermögen der Gemeinde bleiben unberührt. (2) Der Haushaltsplan ...” „... Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Teil des Haushaltsplans.. (3) Der ...”
- „... verwalten hat, sind besondere Haus-haltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen zu führen. §§ 97, 98 (2) Der ...” „... Haushaltsplan tritt und von der Bekanntmachung abgesehen werden kann. Anstelle eines Haushaltsplans kann ein ...” „... machen, müssen für das Treuhandvermögen eigen-ständige Haushaltspläne aufgestellt und Sonderrechnungen ...”
- „... eigen-ständige Haushaltspläne aufgestellt und Sonderrechnungen geführt werden. Diese sind nicht Teil des ...” „... Gemeindehaushalts. Zu Absatz 2 (Gesonderter Haushaltsplan und Wirtschaftsplan) 1. Die entsprechende Anwendung der ...” „... gesonderter Haushaltsplan in der Haushaltssat-zung aus. Dieser muss nach §§ 79 Abs. 1 und 95 Abs. 5 i. V. m ...”
- „... im Haus-haltsplan veranschlagten Beträge und die aus Vorjahren bestehenden Haushaltsausgabereste ...” „... übersteigen. Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind solche, für die Zweck-mittel im Haushaltsplan ...” „... . hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan zu vollziehen, nicht jedoch jene durch sich ...”
- „... Gemeinde treuhänderisch zu verwalten hat, sind besondere Haus-haltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen ...” „... Be-schluss über den Haushaltsplan tritt und von der Bekanntmachung abgesehen werden kann. Anstelle eines ...” „... Haushaltsplans kann ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden. In diesem Fall sind § 97 sowie die Vorschriften über ...”
- „... Gemeinde treuhänderisch zu verwalten hat, sind besondere Haus-haltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen ...” „... Be-schluss über den Haushaltsplan tritt und von der Bekanntmachung abgesehen werden kann. Anstelle eines ...” „... Haushaltsplans kann ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden. In diesem Fall sind § 97 sowie die Vorschriften über ...”
- „... Grundsätzen der doppelten Buchführung zu treffen über 1. Inhalt und Gestaltung des Haushaltsplans, der ...” „... für verbindlich zu erklären, insbe-sondere für 1. die Haushaltssatzung, 2. die Form des Haushaltsplans ...” „... und seiner Anlagen, 3. die produktorientierte Gliederung des Haushaltsplans (Produktrahmen) und die ...”
- „... Gemeinde treuhänderisch zu verwalten hat, sind besondere Haus-haltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen ...” „... Be-schluss über den Haushaltsplan tritt und von der Bekanntmachung abgesehen werden kann. Anstelle eines ...” „... Haushaltsplans kann ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden. In diesem Fall sind § 97 sowie die Vorschriften über ...”
- „... Gemeinde treuhänderisch zu verwalten hat, sind besondere Haus-haltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen ...” „... Be-schluss über den Haushaltsplan tritt und von der Bekanntmachung abgesehen werden kann. Anstelle eines ...” „... Haushaltsplans kann ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden. In diesem Fall sind § 97 sowie die Vorschriften über ...”
- „... Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen, 2. Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres ...” „... fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Das erste ...” „... Haushalts-plan hierzu ermächtigt. Sie dürfen auch überplanmäßig oder außerplanmäßig eingegangen werden, wenn sie ...”
- „... treffen über 1. Inhalt und Gestaltung des Haushaltsplans, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-nung ...” „... , insbe-sondere für 1. die Haushaltssatzung, 2. die Form des Haushaltsplans und seiner Anlagen, 3. die ...” „... produktorientierte Gliederung des Haushaltsplans (Produktrahmen) und die Gliede-rung des Ergebnisplans nach Ertrags ...”
- „... wesentlichen Abweichungen von den Ansät-zen des Haushaltsplanes und hinsichtlich der Schulden und des Vermögens ...” „... , 92 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch ...” „... Haushaltsplans, ob die Rechnungsbeträge sach-lich und rechnerisch begründet und belegt worden sind, ob bei den ...”
- „... eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen ...” „... zum Haushaltsplan sowie kein gesondertes Investitionsprogramm mehr dar. Das erste Planungsjahr ist ...” „... nur eingegangen werden, wenn der Haus-haltsplan hierzu ermächtigt. Sie dürfen auch überplanmäßig oder ...”
- „... Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan ...” „... Investitionsförde-rungsmaßnahmen in künftigen Jahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Haushalts-plan hierzu ermächtigt. Sie ...”
- „... Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan ...” „... Investitionsförde-rungsmaßnahmen in künftigen Jahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Haushalts-plan hierzu ermächtigt. Sie ...”
- „... und in der Gemeindevertretung, der Beschlussfassung von Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan bis hin ...” „... als Prinzipien, die zur Gestaltung des Instruments „Haushalts-plan“ formuliert wurden (Zimmermann ...” „... Dritte?) erledigt werden kann (Mittel-Zweck-Relation). Der Grundsatz gilt für die Haushaltsplanung, die ...”
- „... Haushaltssatzung, 2. die Form des Haushaltsplans und seiner Anlagen, 3. die produktorientierte Gliederung des ...” „... Haushaltsplans (Produktrahmen) und die Gliede-rung des Ergebnisplans nach Ertrags- und Aufwandsarten sowie des ...”
- „... verwalten hat, sind besondere Haus-haltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen zu führen. §§ 97, 98 (2) Der ...” „... Haushaltsplan tritt und von der Bekanntmachung abgesehen werden kann. Anstelle eines Haushaltsplans kann ein ...”
- „... Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan ...” „... Investitionsförde-rungsmaßnahmen in künftigen Jahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Haushalts-plan hierzu ermächtigt. Sie ...”
- „... Haushaltsjahres, der wesentlichen Abweichungen von den Ansät-zen des Haushaltsplanes und hinsichtlich der Schulden ...” „... , 92 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch ...”
- „... und Einnahmeansätzen im Haushaltsplan durch die Kommunal-aufsicht. Sie kommt insbesondere in Betracht ...” „... , wenn im Haushaltsplan keine Ausgaben veran-schlagt sind, zu deren Leistung auf Grund gesetzlicher ...”
- „... Haus-haltsplan hierzu ermächtigt. Sie dürfen auch überplanmäßig oder außerplanmäßig einge-gangen werden, wenn sie ...” „... für eine Wirksamkeit von Verpflichtungsermächtigungen ist, dass sie im Haushaltsplan bei den einzelnen ...”
- „... Einnahmen durch Ausgaben stehen in der Haushaltsplanung und in der Rech-nungslegung im Vordergrund, sondern ...” „... Regelungen (mit) enthalten: – Der Haushaltsplan besteht aus Ergebnisplan, Finanzplan, Teilplänen und ...”
- „... ist die Zwangsetatisierung mit der Festsetzung von Ausgabe und Einnahmeansätzen im Haushaltsplan durch ...” „... die Kommunal-aufsicht. Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn im Haushaltsplan keine Ausgaben ...”
- „... Haushaltssatzung zu erlassen. (2) Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung 1. des Haushaltsplans unter Angabe ...”
- „... Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen, 2. Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres ...”
- „... Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig ...”
- „... Haushaltssatzung enthält die Festsetzung 1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrags a) der Erträge und ...”
- „... Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig ...”
- „... Unterlagen dahin, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und ...”
- „... und sonstige Investitionsleistungen , für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen ...”
- „... Leistungsrechnung (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirt-schaftlichkeit ...”
- „... Aufgabe allein d. Bürgerm. zuordnen. Bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes überschneiden sich die ...” „... Haus-haltes dem Bürgermeister die Handlungsmaxime gegeben, entsprechend dem Haushaltsplan und der ...” „... ) eingetretene oder zu erwartende Abweichungen von der Haushaltsplanung, c) wesentliche Veränderungen oder ...”
- „... insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen , für die im Haushaltsplan eines ...”
- „... Leistungsrechnung (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirt-schaftlichkeit ...”
- „... wirtschaft-lich im Haushaltsplan der Gemeinde geführt werden. Zwar werden auch die rechtlich unselb-ständigen ...” „... Eigenbetriebe mit im Haushaltsplan der Gemeinde aufgeführt, bzw. angehängt, gleichwohl gelten sie als ...”
- „... Wahrnehmung der Aufgaben an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und an den Haushalt, die im Haushaltsplan ...” „... 18. 7. 2017 (BGBl. S. 2745). Die Gemeindevertretung ist bei der Aufstellung des Haushaltsplanes mit ...”
- „... Haushaltsplanung sowohl gemäß ihres Volumens als auch gemäß ihrer Struktur nach den Aufwendungen zu richten haben ...” „... zu erlassen. (2) Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung 1. des Haushaltsplans unter Angabe des ...”
- „... mit den Ansätzen im Haushaltsplan der Gemeinde übereinstimmen. (3) Die Auszahlungen und die ...”
- „... Geschäftsverteilung gegenüber dem verwaltungsleiten-den Organ für die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 635 § 78 Haushaltsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 638 § 79 ...”
- „... im Haushalts-plan der Gemeinde übereinstimmen. (3) Die Auszahlungen für Anlagenänderungen sind nach ...”
- „... Kom-munalaufsichtsbehörde auch aus anderen Unterlagen (z. B. aus dem Haushaltsplan) Kenntnis von der in Aussicht genommenen ...”
- „... treffen (z. B. Grunderwerb). Entscheidungen im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplanes fallen nicht ...” „... Ausführung des von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltsplanes stellt keine Belastung von ...”
- „... ) Haushaltsplan § 78 I (1) Haushaltssatzung § 77 I (1) Haushaltswirtschaft § 75 I (1), IV (2), § 76 Vorbem ...”
- „... Haushaltsplans, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-nung sowie die Haushaltsführung und die ...”
- „... z. B. die finanzpolitischen Grundsatzentscheidungen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan ...”
- „... Kassen- und Rechnungs-führung, die Vorbereitung der Aufstellung der Haushaltspläne der amtsangehörigen ...”
- „... der Finanzbuchhaltung, die Rücklagenverwaltung und die Vorbereitung der Aufstellung der Haushaltspläne ...”