Zur Rechtsnatur des Carried Interest, der Systematik des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG und dessen Geltungsgrund
Zusammenfassung
Die Besteuerung des Carried Interest wirft bis heute Fragen auf. Auch rund 20 Jahre nach Einführung einer gesetzlichen Regelung ist unklar, ob der Carried Interest eine Tätigkeitsvergütung für die Beiträge darstellt, die die Manager zugunsten der Investoren des Fonds erbringen, oder ob es sich um steuerbegünstigte Gewinnanteile aus den Beteiligungen des Fonds handelt. Die gesetzliche Regelung fügt sich nicht nahtlos in die Systematik des EStG ein und stellt die Praxis so vor große Probleme. Der Verfasser untersucht daher die Rechtsnatur des Carried Interest, die Systematik des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG und dessen Geltungsgrund. Dabei analysiert der Verfasser die Auswirkungen der gesetzlichen Regelung auf grenzüberschreitende Sachverhalte.
Schlagworte
Einkommensteuerrecht Halbeinkünfteverfahren Wagniskapital Fonds Venture Capital Private Equity Wirtschaftsrecht Steuerrecht- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 21–30 Einleitung 21–30
- 201–208 Literaturverzeichnis 201–208