Questions and Answers im Europäischen Wirtschaftsrecht
Art. 16b der ESMA-VO, EBA-VO, EIOPA-VO und die Rechtsnatur von Q&As
Zusammenfassung
Questions and Answers der Europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden gem. Art. 16b ESA-VO haben eine enorme faktische Relevanz. Doch ist unklar, welche Rechtsnatur diese Äußerungen haben und wie Richter:innen mit diesen Äußerungen umzugehen haben. Die Arbeit versucht diese Fragen rechtsmethodisch zu klären. Ausgehend von der Argumentationslehre wird das Bestehen einer Befassungspflicht sowie einer Argumentationslaständerung erläutert und damit die Rechtsquelleneigenschaft geklärt. Klargestellt wird dabei, dass jede exekutive Verlautbarung gesondert betrachtet werden muss und im Rahmen eines Beweglichen Systems Elemente zusammengetragen werden müssen, die eine Befassungspflicht und eine Argumentationslaständerung begründen können.
Schlagworte
Aufsichtsbehörden BaFin ESMA Finanzaufsicht Finanzaufsichtssystem Finanzmarktkrise Kapitalmarkt Bindungswirkung Finanzmarktaufsichtsbehörden Q&As- 15–23 1. Teil Einführung 15–23
- 219–245 Literaturverzeichnis 219–245
4 Treffer gefunden
- „... FinanzaufsichtssystemBeschäftigt man sich mit Verlautbarungen von den Finanzaufsichtsbehörden und der Kommission, so ist es ...” „... Rechtsquellen Unklarheit besteht.EinführungDie Finanzkrise als Ausgangspunkt des neuen FinanzaufsichtssystemMit ...” „... Legitimation der Finanzaufsichtsbehörden kurz erörtert werden.Das Europäische Finanzaufsichtssystem und dessen ...”
- „... neuen FinanzaufsichtssystemI.24Die Finanzaufsichtsbehörden ESMA/EBA und EIOPAII. 27Grundlagen1. 27Die ...” „... . Teil24Das Europäische Finanzaufsichtssystem§ 1 24EinführungA. 24Die Finanzkrise als Ausgangspunkt des ...”
- „... Europäischen Finanzaufsichtssystem dargestellt werden (§ 1) sowie die Norm des Art. 16b der ESA-VO näher ...” „... beleuchtet werden (§ 2). Bei der Auseinandersetzung mit dem Europäischen Finanzaufsichtssystem kann auf ...”
- „... .Lehmann, Matthias/Manger-Nestler, Cornelia, Das neue Europäische Finanzaufsichtssystem, ZBB 2011, 2–24 ...”