#WirBleibenZuhause
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Ausgangsbeschränkungen als Mittel zur Pandemiebekämpfung
Zusammenfassung
Die Corona-Pandemie stellt Staat und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Da sich das SARS-CoV-2-Virus vor allem dort verbreitet, wo zwischenmenschlicher Kontakt stattfindet, muss das soziale Leben in nahezu allen Bereichen eingeschränkt werden. Statt auf repressive Maßnahmen setzte die Bundesrepublik als demokratischer Staat bei der Pandemiebekämpfung anfänglich auf die Eigenverantwortung der Bürger:innen. Stellvertretend dafür ist die für diese Arbeit titelgebende Aktion der Bundesregierung, die unter dem Slogan #WirBleibenZuhause auf Bürgeraktivismus, Solidarität und Freiwilligkeit gesetzt hat. Früh wurde jedoch klar, dass staatliche Interventionen zur Eindämmung der Pandemie nötig sind. Zu den erlassenen Maßnahmen gehört auch das Instrument der Ausgangsbeschränkung, das in dieser Arbeit aus verfassungsrechtlicher Perspektive untersucht wird. Auf Grund seines weitreichenden Eingriffs in die Freiheit der Person nimmt es im Spektrum der Schutzmaßnahmen eine Sonderrolle ein. Ziel der Arbeit ist es, zu klären, ob Ausgangsbeschränkungen mit dem Verfassungsrecht vereinbar sind und wenn ja, welche spezifischen Bedingungen zu erfüllen sind.
Schlagworte
Art. 2 GG Verhältnismäßigkeit Verfassung Grundrecht Ausgangsbeschränkungen Pandemiebekämpfung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 22–28 1. Einleitung 22–28
- 122–125 6. Fazit 122–125