Zusammenfassung
Mit der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie zum 1. Januar 2022 geht die größte Reform des deutschen Schuldrechts seit 20 Jahren einher. Das Herzstück der Warenkaufrichtlinie sind die Regelungen zur Vertragsmäßigkeit der Ware. Im Rahmen der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie ist die Regelung des Sachmangels als Kernelement des deutschen Kaufrechts deshalb textlich erheblich umgestaltet worden. Das Werk geht der Frage nach, inwiefern die Umsetzung der Richtlinie auch zu einer inhaltlichen Veränderung des Mangelbegriffs im BGB führt. Zu diesem Zweck werden die etablierten Mangeltatbestände der nun alten §§ 434 und 435 BGB den einzelnen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der Ware aus der Warenkaufrichtlinie gegenübergestellt.
Schlagworte
Aktualisierungen Aliud Beschaffenheit BGB-Reform 2022 Mankolieferung Montage Sachmangel Verwendungszweck Zubehör Zuviellieferung Ware Vertragsmäßigkeit Rechtsmangel Schuldrechtsreform Gewährleistungsrecht Richtlinie (EU) 2019/771 Mangel Kauf- 13–22 A. Einleitung 13–22
- 23–72 B. Beschaffenheit, Qualität und sonstige unmittelbar auf die Kaufsache bezogene Anforderungen 23–72
- 73–93 C. Art 73–93
- 94–121 D. Menge 94–121
- 122–138 E. Zweck und Verwendung 122–138
- 139–161 F. Zubehör 139–161
- 162–173 G. Montage 162–173
- 174–191 H. Aktualisierungen 174–191
- 192–209 I. Rechte Dritter 192–209
- 226–230 K. Ergebnis 226–230
- 231–238 Literaturverzeichnis 231–238
- 239–242 Rechtsprechungsübersicht 239–242