Zusammenfassung
Die englische und die deutsche Rechtsordnung kennen ein Liegenschaftsregister. Die positive und negative Publizitätswirkung dieser Register ist entscheidend für den Verkehrsschutz im Grundstücksverkehr. Das deutsche Recht bietet hier einen starken Gutglaubensschutz. Das englische Land Law unterscheidet sich jedoch in vielen grundsätzlichen Fragen deutlich vom deutschen Grundstücksrecht. Catharina von Hertzberg-Bölch untersucht, wie eine Registereintragung im englischen Grundstücksrecht wirkt und ob auch das englische Land Register eine dem deutschen Grundbuch vergleichbare Publizität mit sich bringt.
Schlagworte
common law Doctrine of Estates Eigentumsbegriff England Equity Estate Grundbuchverfahrensrecht Grundstücksrecht Immobilienrecht Lastenfreiheit Publizität Rechtsvergleichung Register Relativity of Title Trust Grundbuch land registration comparative law- 15–18 A) Einleitung 15–18
- 179–185 Literaturverzeichnis 179–185
10 Treffer gefunden
- „... Gestaltungswirkung des GrundbuchsPositive Publizität der Eintragung einer registrable ...” „... Register hier weiter als die des deutschen Grundbuchs, da der Inhalt des Registers nicht bloß als Träger ...” „... Grundbuchs86Aufgabe von abgeleiteten Rechten; Einschränkung der Garantiewirkung von sec. 58(1) Land ...”
- „... das Grundbuch unrichtig und es entsteht ein Anspruch auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB. Eine ...” „... Veränderungen im Grundbuch durch das Grundbuchamt grundsätzlich nur auf Antrag eines Antragsberechtigten ...” „... vorgenommen werden. Das Grundbuchamt darf selbst bei positiver Kenntnis der Unrichtigkeit des Grundbuchs ...”
- „... und Deutschland einander sehr. Beide Grundbücher haben drei Abteilungen und sind vereinfacht ...” „... gezeigt, dass sich das englische und das deutsche Grundbuch wesentlich stärker unterscheiden, als ihre ...” „... äußeren Ähnlichkeiten es vermuten lassen.Das deutsche Grundbuch enthält Informationen über den Eigentümer ...”
- „... Ländern mit besser geschütztem Grundbuch, der Käufer einen Grundbuchauszug erhalten kann. Hierfür ist ...” „... Aufbau des RegistersGrundbuch als Teil der Verwaltung; SchiedsgerichtDas englische Land Register ...” „... aus den erhobenen Gebühren. Zeitweise erwog man, das Grundbuch zu privatisieren, ließ diese Pläne 2016 ...”
- „... englische GrundbuchWirkung und PublizitätNomosD 611. Auflage 2022© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden ...” „... Materielles Immobilienrecht und GrundbuchverfahrensrechtIII)21Grundbucheintragung als Voraussetzung von ...” „... Verfügungen über GrundstücksrechteIV)23Publizitätswirkung des GrundbuchsV) 23ErsitzungVI) 28Grundstück im ...”
- „... Registration, in: A. Wudarski, Das Grundbuch im Europa des 21. Jahrhunderts, Berlin 2016, S. 129–151.Cooper, S ...” „... Documentary Proof, in: (2003) 119 LQR 660–691.Jordan, M., Limits to the Grundbuch Model for the English ...” „... Register: The Role of Possession, in: A. Wudarski, Das Grundbuch im Europa des 21. Jahrhunderts, Berlin ...”
- „... des Grundbuchs in § 891 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 892, 893 BGB geregelt. Ist ein eingetragenes Recht ...” „... Grundbuchs die gleichen Regeln wie für die positive Publizität. Die Löschung an sich führt zu keinem ...” „... Sicht eines deutschen Sachenrechtlers spielen sie im Hinblick auf die Publizität des Grundbuchs anders ...”
- „... vom deutschen Grundbuch. Dies beruht zum Teil auf historischen Entwicklungen, ist aber auch den ...” „... tiefgreifende dogmatische Reformen durchlaufen hat. Während das Grundbuch und auch das materielle ...”
- „... : Wudarski, Das Grundbuch im Europa des 21. Jahrhunderts, 2016, S. 129; Lees, in: Das Grundbuch im Europa ...” „... nunmehr ein unschuldiger Zweiterwerber im Grundbuch eingetragen ist. Der Land Registration Act 2002 ...” „... Land Law, 5. Aufl. 2009, Rn 2.1.28; Jordan, in: Wudarski, Das Grundbuch im Europa des 21. Jahrhunderts ...”
- „... der Praxis bedeutenden – Details wie der Sicherungsgrundschuld oder der Publizität des Grundbuchs ...” „... , Property Law, 10. Auflage, 2020, S. 54 f.; Nossek, Das Konzept „Grundbuch“, 2019, S. 126 ff..55 ...”