Zusammenfassung
Die englische und die deutsche Rechtsordnung kennen ein Liegenschaftsregister. Die positive und negative Publizitätswirkung dieser Register ist entscheidend für den Verkehrsschutz im Grundstücksverkehr. Das deutsche Recht bietet hier einen starken Gutglaubensschutz. Das englische Land Law unterscheidet sich jedoch in vielen grundsätzlichen Fragen deutlich vom deutschen Grundstücksrecht. Catharina von Hertzberg-Bölch untersucht, wie eine Registereintragung im englischen Grundstücksrecht wirkt und ob auch das englische Land Register eine dem deutschen Grundbuch vergleichbare Publizität mit sich bringt.
Schlagworte
common law Doctrine of Estates Eigentumsbegriff England Equity Estate Grundbuchverfahrensrecht Grundstücksrecht Immobilienrecht Lastenfreiheit Publizität Rechtsvergleichung Register Relativity of Title Trust Grundbuch land registration comparative law- 15–18 A) Einleitung 15–18
- 179–185 Literaturverzeichnis 179–185