The Transfer of Conflict-Related Detainees
Provisions on the Transfer of Detainees in International Humanitarian Law
Zusammenfassung
Im Rahmen ihrer Beteiligung an multinationalen Militäroperationen ist es für truppenstellende Staaten erforderlich, Gegner in Gewahrsam zu nehmen. Doch was, wenn der Staat die Gewahrsamsperson nicht im eignen Gewahrsam behalten will? Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, die Gewahrsamsperson an einen anderen Staat zu überstellen? Im Gegensatz zu den Vorgaben des menschenrechtlichen refoulement-Verbots haben die humanitärvölkerrechtlichen Überstellungsregeln der Genfer Konventionen von 1949 bisher trotz ihrer vorrangigen Anwendbarkeit in bewaffneten Konflikten wenig Beachtung gefunden. Mit der Kommentierung dieser Regeln schließt dieses Werk eine Lücke in der wissenschaftlichen Literatur zur Thematik.
Schlagworte
bewaffnete Konflikte Genfer Konvention Gewahrsamsoperationen Gewahrsamspersonen Humanitäres Völkerrecht Ingewahrsamnahme Internationales Recht Menschenrechte MenschenRechtsZentrum non refoulement UN-Menschenrechtsgremien detention transfer detainees Geneva Conventions Art. 12 Geneva Convention III Art. 45 Geneva Convention IV prisoner of war protected person multinational military operations Gewahrsam Überstellung multinationale Militäroperationen Genfer Abkommen Kriegsgefangene geschützte Person- 410–412 Chapter 5: Conclusion 410–412
- 413–449 List of References 413–449