Mit- und Selbstbestimmung von Religionsgemeinschaften in der Zusammenarbeit mit dem Staat
Eine rechtsvergleichende Untersuchung von Religionsunterricht und Anstaltsseelsorge in England und Deutschland
Zusammenfassung
Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ist wie das Neutralitätsgebot ein Grundpfeiler des deutschen Religionsverfassungsrechts, für den es kein englisches Pendant gibt. Nach einer Analyse des allgemeinen Rechtstatus von Religionsgemeinschaften in beiden Ländern beleuchtet die Autorin, wie sich deren rechtliche Position im Konkreten in zwei Bereichen unterscheidet, die in Deutschland besonders von Selbstbestimmungsrecht und Neutralitätsgebot geprägt sind: Religionsunterricht und Anstaltsseelsorge. Dabei wird die religiöse Pluralisierung stets im Blick behalten. Ganz grundsätzlich zeigt sich, dass das englische Recht, ähnlich wie das Europarecht, Religionsfreiheit eher individuell und kollektiv, denn korporativ versteht.
Schlagworte
Brexit Church of England Großbritannien Religionsfreiheit Religionsverfassungsrecht Staatskirchenrecht Selbstbestimmungsrecht non-judiciability religious autonomy England Religionsunterricht Anstaltsseelsorge- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 15–17 Einleitung 15–17
- 217–228 Literaturverzeichnis 217–228
8 Treffer gefunden
- „... Der RahmenReligionsverfassungsrecht in EuropaDie Staaten Europas sind keine gänzlich isolierten ...” „... bildet daher einen nicht zu vernachlässigenden Rahmen, in dem das Religionsverfassungsrecht auch ...” „... europarechtlichen Rahmenbedingungen für das deutsche und englische Religionsverfassungsrecht, um dann auf die ...”
- „... Grundsätze des deutschen und englischen ReligionsverfassungsrechtsGrundlegendes zum Verhältnis von ...” „... . Die übernommenen religionsverfassungsrechtlichen Artikel der Weimarer Reichsverfassung sind nicht ...” „... Staat und Religion in DeutschlandDas deutsche Religionsverfassungsrecht103 steht „auf zwei Säulen“104 ...”
- „... EinleitungDas deutsche und das englische Religionsverfassungsrecht stehen in vielerlei Hinsicht in ...” „... englischen Religionsverfassungsrechts aus der Perspektive eines ganz zentralen Akteurs, nämlich der ...” „... Religionsgemeinschaften, im Kontrast mit dem deutschen Religionsverfassungsrecht anhand zweier Referenzgebiete zu ...”
- „... , Religionsverfassungsrecht (Fn. 3), § 12 Rn. 445.426 Siehe hierzu Brosius-Gersdorf (Fn. 419), Art. 7 Rn. 96.427 Die ...” „... Unruh, Religionsverfassungsrecht (Fn. 3), § 12 Rn. 444.429 Einen Überblick hierüber gibt Ogorek (Fn. 419 ...” „... entspricht in weiten Teilen der des Art. 149 Abs. 1 und 2 WRV, siehe Unruh, Religionsverfassungsrecht (Fn. 3 ...”
- „... staatskirchenrechtlicher Systeme, status quo und Perspektiven eines europäischen Religionsverfassungsrechts, 2008.Bock ...” „... Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa, 4. Aufl. 2006.Classen, Claus Dieter: Europarecht und Staatskirchenrecht ...” „... Religionsverfassungsrecht? Ein begriffspolitischer Grundsatzstreit, 2007, S. 131–152.Hale, Brenda: UK Constitutionalism on ...”
- „... SchlussfolgerungenDie ergebnisoffene Beschäftigung mit dem englischen Religionsverfassungsrecht ...” „... durchaus interessant sind, Faszinierendes zu Tage: Es handelt sich um ein Religionsverfassungsrecht, in ...” „... seiner Einflussnahme auf das Religionsverfassungsrecht der Signatarstaaten und nach seinem Austritt gilt ...”
- „... : 18Religionsverfassungsrecht in Europa1. Kapitel: 18Rechtliche Einflüsse von europäischer EbeneA. 18 ...” „... Achtung des nationalen Religionsverfassungsrechts: Art. 17 AEUV2.21Einwirkung durch sekundäres Unionsrecht ...” „... religionsverfassungsrechtlichen Modelle in EuropaB.32Staatskirchensystem im weiteren SinneI. 33KooperationssystemII. 34 ...”
- „... Maße? Es wird deutlich, die verschiedenen religionsverfassungsrechtlichen Grundsätze rücken in der ...” „... , Religionsverfassungsrecht (Fn. 3), § 11 Rn. 377.721 Pirson, Seelsorge (Fn. 719), S. 7.Zweiter Teil: Religionsunterricht und ...” „... , Europäisierung (Fn. 5), S. 286; Unruh, Religionsverfassungsrecht (Fn. 3), § 11 Rn. 380.728 Mückl, Freiheit (Fn ...”