Zusammenfassung
Das Handbuch schildert umfassend und grundsätzlich Organisation, Aufgaben, Arbeitsweise und Funktion des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie die Zusammenarbeit innerhalb der gesamten Bundesregierung.
Die 8. Auflage des Handbuchs ist einer Überarbeitung und Aktualisierung unterzogen worden. Hinzugefügt worden sind vollständige Neubearbeitungen über den in der 20. Legislaturperiode geschaffenen Beauftragten und Staatsminister der Bundesregierung für Ostdeutschland. Um einen Beitrag zum tieferen Verständnis der Funktion der exekutiven Verfassungsstrukturen zu leisten, behandelt das Handbuch Themen zum parlamentarischen Regierungssystem sowie speziell zu Entscheidungsprozessen innerhalb der Bundesregierung. Vermittelt wird aber auch ein praxisnahes Bild vom Ablauf des im Zentrum des politischen Interesses stehenden Alltags der Regierungsarbeit. Der Schwerpunkt liegt zunächst auf der verfassungsrechtlichen Rolle des Bundeskanzlers und der Ausübung seiner verfassungsrechtlichen Kompetenzen innerhalb der Regierung und im Verhältnis zu anderen Verfassungsorganen. Darüber hinaus soll das Buch einen fundierten wie zugleich anschaulichen Einblick in das Funktionieren der Bundesregierung liefern.
Schlagworte
Aufgabenerledigung Beauftragte im Bundeskanzleramt Bundeskabinett Bundeskanzler Bundeskanzleramt Bundesregierung Funktionen des Bundeskanzleramtes Gesetzgebungsprozesse Kabinettausschüsse Koordinierungsgremien Normenkontrollrat Organisation und Arbeitsweise Rechte und Pflichten Rechtliche Rahmenbedingungen Regierungsalltag Regierungshandeln Staatstätigkeitsforschung Geschichte des Bundeskanzleramts Gesetzgebungsprozess- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 501–508 Literaturverzeichnis 501–508
- 509–515 Stichwortverzeichnis 509–515
6 Treffer gefunden
- „... Bundeskanzlers und des Bundeskabinetts.Personalverwaltung des BundeskanzleramtesBei der Personalverwaltung des ...” „... Vorgänge aus dem Ressort zur Information für etwaige Entscheidungen durch Bundeskanzler und Bundeskabinett ...” „... aufzubereiten. Umgekehrt hat es die Entscheidungen des Bundeskanzlers und des Bundeskabinetts gegenüber »seinem ...”
- „... « bezeichnet. Sie nimmt – ohne Stimmrecht – an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil und ist zugleich Leiterin ...” „... zudem auch auf solche Regelungsentwürfe, die nicht dem Bundeskabinett vorgelegt werden. § 4 Abs. 1 Nr. 3 ...” „... , Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften handelt und ob sie dem Bundeskabinett vorzulegen sind, vom ...”
- „... Bundeskanzler und der engere Leitungsbereich ihre Dienstzimmer; hier fanden die Sitzungen des Bundeskabinetts ...”
- „... Garten des Palais Schaumburg.Wegen der großen Hitze fand die Sitzung des Bundeskabinetts am 05.07.1967 ...”
- „... Begleittexte bereitzustellen.(7) Vor der Zuleitung an das Bundeskabinett sind Gesetze, die nach der Richtlinie ...” „... grundsätzlich vor der Zuleitung an das Bundeskabinett, spätestens jedoch vor dem Gesetzesbeschluss des Deutschen ...”