Nervendrucktechniken im Polizeieinsatz
Unzulässiges Zwangsmittel und Verstoß gegen die Menschenrechte?
Zusammenfassung
Mit den Nervendrucktechniken werden dem Betroffenen zunächst mitunter starke Schmerzen zugefügt. Eine tiefgehende rechtliche Bewertung von Schmerzen als Maßnahme der Polizei ist bisher nicht geschehen, obwohl solche Techniken in der Bundesrepublik verbreitet genutzt werden. Diese Arbeit befasst sich zunächst mit den rechtstatsächlichen Problemen und den divergenten Auffassungen der Länder zu den Nervendrucktechniken, welche mittels Interviews erfasst wurden und in der Arbeit dargestellt werden. Sie untersucht den Unmittelbaren Zwang als mutmaßliche Rechtsgrundlage, prüft die Vereinbarkeit mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Folterverbot, und beleuchtet die Verhältnismäßigkeit solcher Techniken.
Schlagworte
Folter Folterverbot Gewaltausübung durch die Polizei Polizeiarbeit Schmerzdrucktechnik UN-Antifolterkonvention Nervendrucktechniken Unmittelbarer Zwang Polizeimaßnahmen Schmerzzufügung Polizei Schmerzdrucktechniken EMRK Menschenwürde- 216–220 Anhang 216–220
- 221–226 Literaturverzeichnis 221–226