Dingliche Sicherungsrechte in grenzüberschreitenden Restrukturierungen
Die Wirkung von Art. 8 EuInsVO auf die Behandlung von Sicherungsrechten am Beispiel des Insolvenzplans
Zusammenfassung
Die Abhandlung befasst sich mit dem supranationalen Schutz von dinglichen Rechten an außerhalb des Verfahrensstaats belegenen Gegenständen in grenzüberschreitenden Verfahren, insbesondere bei Beeinträchtigungen des dinglichen Rechts im Rahmen des deutschen Insolvenzplanes. Die Norm des Art. 8 Abs. 1 EuInsVO soll das Spannungsverhältnis der dinglichen Rechte zwischen einem universalen, einheitlichen Verfahren und den 26 unterschiedlichen Sachen- und Insolvenzrechten der Mitgliedstaaten lösen. Dies ist erheblich, da die Integrität der Sachenrechtsordnungen eine außerordentliche Bedeutung für das Kreditsicherungsrecht hat. Gleichwohl darf diese Regelung nicht zulasten der Effektivität und der ökonomischen Effizienz des Verfahrens gehen.
Schlagworte
Europäische Insolvenzverordnung Europarecht Kollisionsrecht Kreditsicherung Sanierungsrecht Sekundärinsolvenzverfahren Verordnung (EU) 2015/858 Art. 8 EuInsVO Insolvenzplan Restrukturierungsplan europäisches Insolvenzrecht Sanierungsverfahren Zerschlagung Dingliche Sicherheiten Mobiliarsicherheiten grenzüberschreitende Verfahren Unternehmenssanierung Restrukturierungsverfahren Insolvenz Planeingriffe dingliche Rechte Sicherheiten Reorganisation Fortführung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 25–33 Einführung 25–33
- 345–355 Literaturverzeichnis 345–355
8 Treffer gefunden
- „... Sachdienlichkeit einer Differenzierung zwischen Zerschlagung, Sanierung und Gesamtverwertung des ...” „... es bei der Zerschlagung des insbesondere bereits stillgelegten Geschäftsbetriebes (klassische ...” „... gewährleistet werden, dass im Falle der Zerschlagung des Geschäftsbetriebes die Sicherungsgläubiger in der ...”
- „... der Zerschlagung des GeschäftsbetriebesDer in Art. 7 Abs. 2 Satz 2 lit. b) EuInsVO normierte ...” „... Gegenständen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren im Falle der Zerschlagung des Geschäftsbetriebes ...” „... : Brinkmann/EuInsVO, Art. 8 Rn. 10.Zweiter Teil: Schutz dinglicher Rechte bei der Zerschlagung des Unternehmens98 ...”
- „... Falle der Zerschlagung des GeschäftsbetriebesZweiter Teil:96Dingliche Rechte und gleichgestellte Rechte ...” „... Sicherungsrechte an im Ausland belegenen Gegenständen im Falle der Zerschlagung des UnternehmensIV.125 ...” „... Kontextb) 132Systematikc) 133Telosd) 135Streitentscheide) 139Schlussfolgerungen im Falle der Zerschlagung ...”
- „... werden. Dies wird jedenfalls bei Großbetrieben der Fall sein, bei welchen der Zerschlagungswert meist ...” „... Zerschlagung eines Unternehmens im Liquidationsverfahren sachgerecht das im Ausland belegene Vermögen ...” „... erforderliche und geeignete Maßnahme zulässig.666 Die gängigsten Verwertungsarten sind dabei die Zerschlagung ...”
- „... Rechtsordnung aus.3. Im Falle der Zerschlagung des Unternehmens im Liquidationsverfahren erstrecken sich die ...” „... Zerschlagung bleiben zulässig, da jene nicht vom Vollstreckungsverbot als Wirkung der Eröffnung des Verfahrens ...” „... Geschäftsbetriebes sachdienlich. Naturgemäß bedarf es im Gegensatz zur Zerschlagung des Unternehmens im Falle der ...”
- „... Verwertung im ZerschlagungsverfahrenGrundsätzlich ist der Insolvenzverwalter zur Verwertung der in Beschlag ...” „... Gläubiger bei der Zerschlagung des Unternehmens, unbeeinträchtigt vom Verfahren die Verwertung in den ...” „... Verweigerung der Herausgabe eine Beeinträchtigung des dinglichen Rechts darstellt. Im Falle der Zerschlagung ...”
- „... Rechtsfolgen von Art. 8 Abs. 1 EuInsVO im Falle der Zerschlagung oder im Falle einer Sanierungs- bzw ...” „... im „klassischen“ Fall der Zerschlagung im Liquidationsverfahren auseinandergesetzt hat,12 wird sich ...” „... Falle der Zerschlagung und im Falle einer Sanierungs- bzw. Gesamtverwertungsstrategie des ...”
- „... Zerschlagung des Schuldners. Den Gläubigern bleibt dann keine Möglichkeit, eine bestmögliche Befriedigung ...”