Organisationspflichten und Organisationsverschulden
Legitimation, Haftungsbegründung und Haftungsvermeidung
Zusammenfassung
Das Organisationsverschulden wurde durch das Reichsgericht im Bereich des Deliktsrecht entwickelt und seitdem auf immer mehr Bereiche ausgedehnt. Der Begriff Organisationsverschulden erfreut sich in der Rspr. großer Beliebtheit. Im Nachhinein steht leichthin fest, welche Maßnahmen den Schaden verhindert hätten. Ungeklärt ist allerdings sowohl in Rechtsprechung als auch Literatur, was Organisationspflichten und die Voraussetzungen für ein Organisationsverschulden sind, sowie ob ein einheitliches Organisationsverschulden existiert. Der Verfasser legitimiert, systematisiert und konkretisiert das Organisationsverschulden und untersucht, ob von einem einheitlichen Organisationsverschulden innerhalb und außerhalb des Deliktsrechts die Rede sein kann.
Schlagworte
§ 823 BGB § 831 BGB BGH Geschäftsherrnhaftung Haftungsvermeidung Produzentenhaftung Rechtswidrigkeit Verschulden Staatshaftungsrecht Geschäftsherrenhaftung Gehilfenhaftung Organisationssphäre Organisationsbedarf Verschuldenshaftung Verkehrspflichten Künstliche Intelligenz Reiserecht Arzthaftungsrecht Deliktsrecht- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 23–40 Einleitung 23–40
- 60–127 2. Kapitel: Die Entwicklung von der Geschäftsherrnhaftung zum Organisationsverschulden 60–127
- 337–340 Ergebnis 337–340
- 341–358 Literaturverzeichnis 341–358