Die Lizenzschranke aus verfassungs- und unionsrechtlicher Sicht
Zu den Grenzen nationaler Abwehrgesetzgebung gegen unerwünschte Steuergestaltungen und schädlichen Steuerwettbewerb
Zusammenfassung
Das Werk befasst sich mit der sog. Lizenzschranke (§ 4j EStG), die von der Autorin als Maßnahme zur Bekämpfung unerwünschter Steuergestaltungen und schädlichen Steuerwettbewerbs eingeordnet wird. Anhand einer Analyse der Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH erarbeitet die Autorin die verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben für derartige nationale Abwehrregelungen und wendet diese Maßstäbe auf die Lizenzschranke an. Dabei zeigt die Autorin auch auf, dass aufgrund dieser Vorgaben eine effektive Abwehrgesetzgebung gegen Steuerwettbewerb und unerwünschte Steuergestaltungen nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund werden schließlich mögliche Perspektiven für eine Weiterentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beleuchtet.
Schlagworte
Einkommensteuerrecht Internationales Steuerrecht IP-Boxen Lizenzstrukturen Mindestbesteuerung Steuerrechtsordnungen Zinsschranke Lizenzschranke § 4j EStG Bundesverfassungsgericht Europäischer Gerichtshof schädlicher Steuerwettbewerb aggressive Steuerplanung- 311–312 Schlussüberlegungen 311–312
- 313–344 Literaturverzeichnis 313–344
4 Treffer gefunden
- „... , CMLR 46 (2009), S. 1951 – 2000. Cordewener, Axel, Deutsche Unternehmensbesteuerung und europäische ...” „... – 605. Drüen, Klaus-Dieter, Aktuelle verfassungsgerichtliche Leitlinien für die Unternehmensbesteuerung ...” „... Unternehmensbesteuerung, Symposium für Ulrich Schreiber zum 65. Geburtstag, Verlag Springer Gabler, 2017, S. 59 – 85 ...”
- „... , Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1117 f. 175 Pinkernell, IStR 2013, 180 (182). 176 Fischer/Scholz, BB ...” „... Rechtsinstitut des Gestalb) aa) bb) Steuerrecht, Rn. 5.8; Jacobs, Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 885 ...” „... Unternehmensbesteuerung, S. 887, Steuerplanung als „Muss“ für die internationale Unternehmenstätigkeit. 236 Vgl. Schön, in ...”
- „... Niederlassungsfreiheit Die in Art. 49 AEUV geregelte Niederlassungsfreiheit ist zu der für die Unternehmensbesteuerung ...”