Rechtswissenschaft als Argumentationswissenschaft
Transnationales Toleranzprinzip oder hegemonialer Letztbegründungsanspruch?
Zusammenfassung
Was weltweit „gutes“ oder „richtiges“ Recht ist, folgt nicht aus inhaltlichen Vorgaben. Weder ein westlicher philosophischer noch z. B. ein islamischer oder ein fernöstlicher Ansatz können dies leisten. Modelle transnationalen Rechtsdenkens zeigen vielmehr: Der Universalismus westlichen Denkens oder das Modell einer materiellen Rechtsvereinheitlichung ist nicht umsetzbar. Allein das Toleranzprinzip des europäischen Ne-bis-in-idem nach Art. 54 SDÜ/50 EUGr-Ch zeigt einen Weg auf. Dieses fragt danach, was die eine von der anderen Rechtsordnung noch akzeptieren muss und was sie nicht mehr akzeptieren kann. Deshalb kommt es allein auf Verfahrenslösungen an, welche die Sachgründe argumentativ herausarbeiten.
Schlagworte
argumentation Argumentation Art. 50 EUGr-Ch Art. 50 European Charter of Fundamental Rights Art. 54 SDÜ Art. 54 Schengen Treaty Denkanstöße European ne-bis-in-idem fernöstlicher Ansatz Far Eastern approach food for thought islamischer Ansatz Islamic approach Ne-bis-in-idem jurisprudence Philosophie legal unification Rechtsvereinheitlichung Rechtswissenschaft philosophy process solutions Schengen-Übereinkommen tolerance principle Toleranzprinzip transnational legal thinking transnationales Rechtsdenken Universalismus universalism Verfahrenslösungen- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten