Zusammenfassung
Entscheidet ein staatliches Gericht über die Vollstreckung oder Aufhebung eines Schiedsspruchs, überprüft es ihn darauf, ob er gegen elementare Grundprinzipien des Gerichtsstaats verstößt - seinen ordre public. Der kartellrechtliche ordre public bezeichnet den kartellrechtlichen Teil dieser Grundprinzipien. Er kommt nicht erst bei der Überprüfung des Schiedsspruchs zum Tragen, sondern entfaltet schon im Schiedsverfahren und sogar vor dessen Einleitung Wirkungen. Die Summe dieser Wirkungen und ihre Rolle bei der Sicherstellung der Kartellrechtskonformität von Schiedssprüchen beleuchtet die vorliegende Arbeit. Sie ist das Ergebnis eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, nimmt aber auch zahlreiche andere Rechtsordnungen in den Blick.
Schlagworte
Schiedsklausel Schiedsrecht Schiedssprüche Schiedsvereinbarungen Schiedsverfahrensrecht Wettbewerbsrecht Kartellrecht Public Policy ordre public Objektive Schiedsfähigkeit Reichweite der Schiedsvereinbarung Bindungswirkung Kartellschiedsgerichtsbarkeit ne ultra petita non-révision au fond amicus curiae Schiedsvereinbarung Gerichtsstandsvereinbarung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 23–36 Einleitung 23–36
- 327–354 Viertes Kapitel: Vermeidung eines Verstoßes gegen den kartellrechtlichen ordre public 327–354
- 355–366 Schluss 355–366
- 371–420 Quellenverzeichnis 371–420
- 421–423 Register 421–423